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Pressemitteilung vom 18.12.2009

Hilfsmittelversorgung ab 01.01.2010

Ab dem 01.01.2010 sind grundsätzlich nur noch die Leistungserbringer von Hilfsmitteln lieferberechtigt, die einen Vertrag mit der CITY BKK geschlossen haben und eine Kassenzulassung (alt) nachweisen können.

Für Leistungserbringer, die keinen Vertrag mit der CITY BKK eingegangen sind, läuft die Übergangsfrist zur Versorgungsberechtigung mit Ende des Jahres 2009 aus. Vertragslose Leistungserbringer haben noch bis zum 30.06.2010 die Möglichkeit, alle notwendigen Schritte in die Wege zu leiten, um zukünftig wieder Hilfsmittel an Versicherte der CITY BKK abgeben zu können.

Leistungserbringer ohne Vertrag, die über eine bis zum 31.03.2007 ausgestellte Kassenzulassung verfügen, können ihren Beitritt zu bestehenden Verträgen erklären.

Die CITY BKK hat Verträge mit der GWQ-ServicePlus AG (GWQ) geschlossen. Diese Verträge können direkt bei der GWQ angefordert werden. Auf Wunsch informieren wir Leistungserbringer über die wesentlichen Inhalte der entsprechenden Verträge. Anfragen sind direkt an die Faxnummer (030) 88 95-51247 zu senden.

Ansprechpartner:
Torsten Nowak, Pressesprecher, Tel.: (040) 298 08-2900

 

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