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Pressemitteilung vom 08.11.2011

Forderungen gegenüber der geschlossenen CITY BKK

Die CITY BKK wurde zum 30.06.2011 geschlossen. Forderungen, die bis zum Schließungszeitpunkt gegen die CITY BKK Kranken- und Pflegekasse entstanden sind, mussten innerhalb von sechs Monaten nach Bekanntmachung der Schließung angemeldet werden (bis zum 07.11.2011); die gesetzliche Grundlage findet sich in § 155 Abs. 2 SGB V.

Der Vorstand der CITY BKK, Oliver Reken, hatte die Schließung am 6. Mai 2011 im elektronischen Bundesanzeiger bekannt gegeben, nachdem bereits zwei Tage vorher die Veröffentlichung per Aushang in den Betriebsräumen der CITY BKK sowie im Internet unter www.citybkk.de erfolgt war. Ende Mai wurden außerdem alle Vertragspartner sowie rund 70.000 Leistungserbringer direkt angeschrieben und schriftlich über die Notwendigkeit der Forderungsanmeldung informiert.

Forderungen, die nicht innerhalb der Frist bis zum 7. November 2011 bei der CITY BKK bzw. der CITY BKK in Abwicklung angemeldet worden sind, werden zurückgewiesen. Diese Frist gilt nicht für Mitglieder, die Ansprüche aus der Versicherung haben (z. B. für Geldleistungen wie Kranken- oder Mutterschaftsgeld) sowie für Forderungen auf Grund zwischen- oder überstaatlichen Rechts (§ 155 Abs. 2 Sätze 2 - 4 SGB V).

Sollten jetzt, nach Ablauf der Frist, Leistungserbringer auf die Idee kommen, ihr Geld direkt bei den Versicherten zu holen, so rät Oliver Reken dringend, diese Rechnungen nicht zu bezahlen. Es besteht keine rechtliche Grundlage für die Abrechnung von Leistungen direkt gegenüber dem Versicherten.

Stuttgart, den 08.11.2011

Ansprechpartner:
Torsten Nowak, Pressesprecher
Telefon (040) 29808-2900

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