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Pflichtversicherung

Die CITY BKK erhebt ab 1. April 2010 einen Zusatzbeitrag in Höhe von 8 € monatlich. Zahlbar ist der Beitrag jeweils für ein Quartal. Der Zahlungs-Termin (Fälligkeit) ist jeweils am 1. Tag des letzten Monats im Quartal. Für das Zahlen des Zusatzbeitrags als Jahressumme (Kalenderjahr) gibt es einen jährlichen Rabatt in Höhe von 8 €. Für eine Einzugsermächtigung gibt es jährlich einen Rabatt von 4 €.

Sie haben die Möglichkeit, den Zusatzbeitrag durch unser CITYbonus-Programm auszugleichen.

In der Kranken- und Pflegeversicherung besteht für die meisten Personen- bzw. Berufsgruppen eine Pflichtversicherung. Dazu zählen beispielsweise:

Freiwillig Versicherte und Selbständige erfahren alles Wissenswerte in unserem Online-Center.

Arbeitnehmer

Mit Aufnahme einer Beschäftigung bei einem Arbeitgeber werden Arbeitnehmer krankenversicherungspflichtig. Dabei gelten folgende Beitragssätze:

Krankenversicherung
(allgemeiner Beitragssatz)
14,9%
(7,0% trägt der Arbeitgeber)
Krankenversicherung
(ermäßigter Beitragssatz)
14,3%
(6,7% trägt der Arbeitgeber)
Sonderbeitrag 0,9% (trägt allein das Mitglied)
Zusatzbeitrag 8,00 € monatlich. (Rabatt in Höhe von 8,00 € möglich bei kalenderjährlicher Vorauszahlung)
Pflegeversicherung 1,95% (u. U. + 0,25% für Kinderlose über 23 Jahre)
Pflegeversicherung bei
Anspruch auf Beihilfe oder Heilfürsorge
0,975% (u. U. + 0,25% für Kinderlose über 23 Jahre)

Azubis

Mit Beginn der Ausbildung werden Azubis kranken- und pflegeversicherungspflichtig. Der Beitrag zur Kranken- und Pflegeversicherung errechnet sich aus der Ausbildungsvergütung.

Beträgt die Vergütung bis zu 325 € monatlich, zahlt der Arbeitgeber den Beitrag allein. Liegt die Vergütung darüber, tragen der Ausbildungsbetrieb und der Auszubildende jeweils zur Hälfte. Der Beitragssatz mit Anspruch auf Krankengeld nach Ablauf von sechs Wochen beträgt 14,9%.

Studenten

Alle eingeschriebenen Studenten sind versicherungspflichtig in der "Krankenversicherung der Studenten". Sie sind dann zugleich auch pflegeversichert.

Allerdings tritt diese Versicherungspflicht nicht ein, wenn eine vorrangige Versicherung als Arbeitnehmer oder eine Familienversicherung besteht. Familienversichert sind Studenten beispielsweise während des Studiums bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres und ggf. darüber hinaus, wenn sie einer gesetzlichen Dienstpflicht (Wehr- oder Zivildienst) nachgekommen sind.

Die Krankenversicherung der Studenten endet nach dem 14. Fachsemester oder mit Vollendung des 30. Lebensjahres. Danach können sich Studenten freiwillig versichern. Bis zur Abschlussprüfung – längstens jedoch für sechs Monate – bieten wir Ihnen einen günstigen Übergangstarif an.

Einschreibung

Zur Einschreibung stellen wir Ihnen Ihre Versicherungsbescheinigung aus. Sie gilt für die gesamte Studienzeit. Nur wenn Sie die Uni wechseln, ist eine neue Bescheinigung erforderlich.

Monatlicher Beitrag – ab 1. Januar 2010
Krankenversicherung 53,40 €
Pflegeversicherung 9,98 € / 11,26 € Kinderlose über 23 Jahre)
Zusatzbeitrag 8,00 € monatlich. (Rabatt in Höhe von 8,00 € möglich bei kalenderjährlicher Vorauszahlung)
Gesamtbeitrag 71,38 € / 72,66 €

Jobben während des Studiums

Wer dauerhaft arbeitet und nur nebenbei studiert, ist als Arbeitnehmer versichert. Steht das Studium aber im Vordergrund, ist der Student weiter in der studentischen Kranken- und Pflegeversicherung versichert.

Das ist zum Beispiel der Fall, wenn der Student

  • während des Studiums nicht mehr als 20 Std. wöchentlich arbeitet,
  • während der Vorlesungszeit mehr als 20 Std. wöchentlich arbeitet und das Beschäftigungsverhältnis von vornherein auf nicht mehr als 2 Monate befristet ist,
  • nur in den Semesterferien einer Vollzeitbeschäftigung nachgeht.

Hinweis: Bei eigenem Einkommen endet die Familienversicherung möglicherweise. Rufen Sie uns an unter (030) 88 95 16 92.

Rentner und Rentenantragsteller

Bezieher einer gesetzlichen Rente sind in der Krankenversicherung der Rentner pflichtversichert, wenn sie eine Vorversicherungszeit* erfüllen. Die Beiträge werden aus der gesetzlichen Rente, den Versorgungsbezügen und ggf. erzieltem Arbeitseinkommen errechnet. Es gelten folgende Beitragssätze:

Krankenversicherung 14,9%
(7,0% trägt der Rentenversicherungsträger)
Sonderbeitrag 0,9% (trägt das Mitglied)
Zusatzbeitrag 8,00 € monatlich. (Rabatt in Höhe von 8,00 € möglich bei kalenderjährlicher Vorauszahlung)
Pflegeversicherung 1,95% (u. U. + 0,25% für Kinderlose über 23 Jahre)
Pflegeversicherung bei Anspruch auf Beihilfe oder Heilfürsorge 0,975% (u. U. + 0,25% für Kinderlose über 23 Jahre)

* Die Vorversicherungszeit ist generell dann erfüllt, wenn Sie innerhalb der zweiten Hälfte Ihrer Berufstätigkeit 90% des Zeitraums Mitglied in der gesetzlichen Krankenversicherung waren.

Rangfolge der Einnahmearten

Für die Beitragsberechnung berücksichtigt werden nacheinander der Zahlbetrag der Rente, der Versorgungsbezüge und das Arbeitseinkommen bis zur Beitragsbemessungsgrenze.

Rentenantragsteller

Wurde eine gesetzliche Rente beantragt und die so genannte Vorversicherungszeit erfüllt, sind Rentenantragssteller pflichtversichert – sofern nicht eine so genannte Vorrangversicherung besteht, zum Beispiel als Arbeitnehmer. Es gelten folgende Beitragssätze:

Krankenversicherung 14,9%
Pflegeversicherung 1,95% (u. U. + 0,25% für Kinderlose über 23 Jahre)
Pflegeversicherung bei Anspruch auf Beihilfe oder Heilfürsorge 0,975% (u. U. + 0,25% für Kinderlose über 23 Jahre)

Mitglied werden

Sie können schnell und bequem Mitglied der CITY BKK werden. Einfach den
Online-Antrag ausfüllen und absenden. Über Ihre Mitgliedschaft bei der CITY BKK erhalten Sie in Kürze eine Bestätigung.

Haben Sie noch Fragen? Rufen Sie uns an unter (030) 88 95 16 90.

 

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