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Freiwillige Versicherung

Auch freiwillig Versicherte können Mitglied der CITY BKK werden, zum Beispiel:

  • Personen, die als Mitglieder aus der Versicherungspflicht ausscheiden
  • Familienangehörige, deren Familienversicherung erlischt
  • Arbeitnehmer, die krankenversicherungsfrei werden, weil ihr Arbeitsentgelt über der Jahresarbeitsentgeltgrenze liegt (Höherverdiener)
  • Arbeitnehmer, deren Mitgliedschaft durch Beschäftigung im Ausland endete, wenn sie innerhalb von zwei Monaten nach Rückkehr in das Inland wieder eine Beschäftigung aufnehmen
  • freiwillige Mitglieder, die derzeit bei einer anderen gesetzlichen Krankenkasse versichert sind.

Voraussetzungen für die Aufnahme

Für die Aufnahme freiwillig Versicherter gelten bestimmte Voraussetzungen:

Vorversicherungszeit

Personen, die aus der Versicherungspflicht ausscheiden oder deren Familienversicherung erlischt, haben eine Vorversicherungszeit zu erfüllen. Erst dann können sie der freiwilligen Krankenversicherung beitreten.

Erfüllt wird die Vorversicherungszeit, wenn

  • in den letzten zwölf Monaten unmittelbar vor der freiwilligen Mitgliedschaft ununterbrochen eine Versicherung
  • oder in den letzten fünf Jahren für 24 Monate eine Versicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung

bestanden hat.

Anzeigefrist

Der Beitritt zur CITY BKK ist innerhalb von drei Monaten nach Beendigung der Mitgliedschaft oder dem Erlöschen der Familienversicherung schriftlich anzuzeigen.

Waren Sie bisher pflichtversichert, beginnt die freiwillige Mitgliedschaft in direktem Anschluss an die vorherige Versicherung.

Übrigens: Als Arbeitnehmer erhalten Sie von ihrem Arbeitgeber einen steuerfreien Zuschuss zum Krankenkassenbeitrag in gleicher Höhe, wie er bei Krankenversicherungspflicht zu zahlen wäre.

Selbständige

Selbständige können sich ebenfalls freiwillig versichern, wenn sie vorher bei der CITY BKK versichert waren oder von einer anderen Krankenkasse zur CITY BKK wechseln möchten.

Der Beitrag bemisst sich an den Einnahmen zum Lebensunterhalt, wobei die gesamte wirtschaftliche Leistungsfähigkeit zu Grunde gelegt wird.

Der Beitragssatz für die Mitgliedschaft Selbständiger (ohne Anspruch auf Krankengeld) beträgt 14,3%. Der Zusatzbeitrag beträgt 8,00 € monatlich. Wird der ein Anspruch auf KG ab der 7. Woche der Arbeitsunfähigkeit gewünscht wird beträgt der Beitragssatz 14,9 %. Hinzu kommt der Beitrag zur Pflegeversicherung von 1,95% bzw. 2,2% für Kinderlose.

Sie können den Antrag direkt downloaden.

Wollen Sie Ihren genauen Beitrag wissen, rufen Sie uns bitte an unter
(07000) 248 92 55 (12 Cent /Minute an).

Hinweis für die Rentenversicherung

Der Anspruch auf eine gesetzliche Rente ist an verschiedene Voraussetzungen gebunden. Dazu gehören unter anderem die Erfüllung von Versicherungs- oder Wartezeiten.

Es kann daher sinnvoll sein, sich freiwillig in der Rentenversicherung zu versichern. Nähere Auskünfte dazu erteilt Ihnen Ihr zuständiger Rentenversicherungsträger.

Mitglied werden

Hier können Sie schnell und bequem Mitglied der CITY BKK werden. Einfach den
Online-Antrag ausfüllen und absenden. Über Ihre Mitgliedschaft bei der CITY BKK erhalten Sie in Kürze eine Bestätigung.

 

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