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Familienversicherung

Familien erhalten bei der CITY BKK den optimalen Versicherungsschutz.

Ohne zusätzlichen Beitrag sind der Ehepartner und die Kinder in der CITY BKK-Familienversicherung mitversichert. Das gilt auch für Pflegekinder und Kinder, die bereits vor einer beabsichtigten Adoption in die Familie aufgenommen werden.

Außerdem können Stiefkinder und Enkel familienversichert werden, wenn sie vom Mitglied überwiegend unterhalten werden.

Kinder grundsätzlich mitversichert

Kinder sind grundsätzlich bis zum 18. Lebensjahr familienversichert, wenn sie erwerbslos sind sogar bis zur Vollendung des 23. Lebensjahres.

Während einer Schulausbildung oder eines Studiums besteht die Familienversicherung bis zum 25. Lebensjahr und verlängert sich ggf. um die Zeit des Wehr- oder Zivildienstes.

Ohne Altersgrenze familienversichert sind Kinder, die wegen einer dauerhaften Behinderung nicht für ihren Lebensunterhalt aufkommen können.

Eigenes Einkommen beachten

Das eigene Einkommen des Familienangehörigen steht der Familienversicherung unter Umständen entgegen.

Zur Klärung, ob die Familienversicherung besteht oder nicht, rufen Sie uns bitte an unter (030) 88 95 16 90.

Nicht mitversichert ...

... sind Angehörige, wenn sie selbst Mitglied einer Krankenkasse sind.

Bei Kindern von Verheirateten ist die Familienversicherung ausgeschlossen,

  • wenn ein Ehegatte nicht gesetzlich krankenversichert ist
  • wenn das Einkommen des Kindes über der Jahresarbeitsentgeltgrenze liegt und regelmäßig höher ist als das Einkommen des Mitglieds.

Mitglied werden

Hier können Sie schnell und bequem Mitglied der CITY BKK werden. Einfach den Online-Antrag ausfüllen und absenden. Über Ihre Mitgliedschaft bei der CITY BKK erhalten Sie in Kürze eine Bestätigung. Haben Sie noch Fragen? Rufen Sie uns bitte an unter: (030) 88 95 16 90.

 

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