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Zahnärztliche Behandlung

Die Behandlungskosten, zum Beispiel für Zahnfüllungen oder das Ziehen eines Zahnes übernimmt die CITY BKK vollständig. Dies gilt auch für spezielle Leistungen wie Kiefer- und Parodontose-Behandlungen (Zahnbett-Erkrankung).

Sie haben die freie Wahl unter allen zugelassenen Zahnärztinnen und Zahnärzten. Wir empfehlen Ihnen, sich mindestens einmal im Jahr zahnärztlich untersuchen zu lassen. Das erhöht den Zuschuss ("Vorsorgebonus"), falls Sie einmal Zahnersatz benötigen.

Lassen Sie sich die Vorsorge-Untersuchung von Ihrer Zahnärztin/Ihrem Zahnarzt bescheinigen. Das Bonusheft dafür erhalten Sie in der Zahnarztpraxis.

Auch Wurzelbehandlungen können unter bestimmten Voraussetzungen übernommen werden.

Zahnärztliche Behandlung für Kinder

Besonders für Kinder unter zwölf Jahren fördern wir Untersuchungen, die Zahnerkrankungen verhindern sollen.

Während der Kindergarten- und Schulzeit ist Gruppenprophylaxe vorgesehen. Neben der Untersuchung der Mundhöhle und der Erhebung des Zahnstatus werden die Kinder über sinnvolle Ernährung, richtige Mundhygiene und über Möglichkeiten der Zahnschmelzerhärtung aufgeklärt.

Als sinnvolle Ergänzung zur Gruppenprophylaxe sind für Kinder und Jugendliche vom 6. bis zum 18. Lebensjahr zweimal jährlich zahnärztliche Untersuchungen vorgesehen. Die Kosten für eine Zahnversiegelung der Backenzähne zum Schutz vor Karies werden in der Regel übernommen.

Versicherte über 18 Jahre müssen pro Quartal für jede erste Inanspruchnahme des Vertragszahnarztes eine Praxisgebühr entrichten, wenn diese nicht auf Überweisung erfolgt (siehe Zuzahlungen).

Die Praxisgebühr entfällt bei Bonusuntersuchungen und Zahnprophylaxe bei Kindern und Jugendlichen.

Informationen zur Kieferorthopädischen Behandlung finden Sie hier.

Informationen zum Zahnersatz finden Sie hier.

 

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