Home | Newsletter | FAQ | Kontakt | Presse | Gesundheitswettbewerb | Vertriebspartner | Sitemap

Kieferorthopädische Behandlungen

Eine Fehlbildung der Kiefer oder schief stehende Zähne verursachen häufig erhebliche Funktionsstörungen. Eine rechtzeitige kieferorthopädische Behandlung garantiert den besten Heilerfolg.

Zur kieferorthopädischen Behandlung gehören die zahnärztliche Behandlung und die notwendigen zahntechnischen Leistungen.

Ein Anspruch auf kieferorthopädische Behandlung besteht grundsätzlich nur, wenn damit vor Vollendung des 18. Lebensjahres begonnen wurde.

Bei schwerer Kieferanomalie wird die Behandlung auch für Versicherte übernommen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben.

Kostenübernahme und Abrechnung

Bei erheblicher Funktionseinschränkung und abgeschlossener Behandlung trägt die CITY BKK 100 % der vertraglich vereinbarten Sätze.

Im Rahmen der Behandlung werden zunächst 80 % der Kosten übernommen. Sind mindestens zwei Kinder des Erziehungsberechtigten in Behandlung, werden 90 % übernommen.

Die Abrechnung erfolgt direkt über die Kassenzahnärztliche Vereinigung. Die Differenzkosten von 20 % bzw. 10 % trägt die/der Versicherte bis zum Abschluss der Behandlung selbst.

Ist diese erfolgreich abgeschlossen, erstattet die CITY BKK auch diese Kosten. Wird die Behandlung entgegen zahnärztlichem Rat beendet (Abbruch), kann die Auszahlung des vom Versicherten getragenen Anteils nicht erfolgen.

 

70