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Häusliche Krankenpflege

Häusliche Krankenpflege unterstützt oder sichert die ärztliche Behandlung. Sie kann einen Aufenthalt im Krankenhaus ersparen oder verkürzen. Anspruch auf häusliche Krankenpflege besteht, wenn keine im Haushalt lebende Person Sie pflegen oder versorgen kann.

Im Bedarfsfall stellt Ihnen Ihre Ärztin/Ihr Arzt eine Verordnung aus. Die häusliche Krankenpflege wird von geeigneten Personen durchgeführt – also Krankenpflegern, Krankenschwestern oder Mitarbeitern von Sozialstationen.

In Berlin und Hamburg hat die CITY BKK mit einigen Pflegediensten/Sozialstationen einen eigenen Vertrag über die häusliche Krankenpflege abgeschlossen. Das bedeutet, dass nicht alle Pflegedienste/Sozialstationen die Berechtigung haben, unsere Versicherten zu versorgen.

Wenn Ihnen Ihre Ärztin/Ihr Arzt häusliche Krankenpflege verordnet, setzen Sie sich bitte mit uns in Verbindung. Wir helfen Ihnen gerne bei der Auswahl einer unserer Pflegedienste/Sozialstationen.

Die Pflege beginnt nach vorheriger Zustimmung durch die CITY BKK. Wir können keine Kosten übernehmen für Leistungen, die von Pflegediensten/Sozialstationen erbracht werden, die nicht Vertragspartner der CITY BKK sind.

Versicherte ab 18 Jahren tragen einen Eigenanteil (siehe Zuzahlungen).

Haushaltshilfe

Ist es Ihnen wegen eines Krankenhaus- oder Kuraufenthaltes nicht möglich, den Haushalt weiterzuführen? Dann übernimmt die CITY BKK die Kosten für eine Haushaltshilfe.

Antrag auf Haushaltshilfe

Voraussetzung: Im Haushalt ist mindestens ein Kind unter 12 Jahren oder ein behindertes Kind zu versorgen – und keine im Haushalt lebende Person kann die Weiterführung der Versorgung übernehmen.

Die Haushalthilfe wird gewährt

  • nach einer ambulant durchgeführten Operation – für die Dauer der ansonsten zu gewährenden Krankenhauspflege.
  • bei Hausgeburten bis zu einer Dauer von sechs Tagen nach der Entbindung.
  • bei ärztlich verordneter Schonung nach einem Krankenhausaufenthalt – für einen Zeitraum bis zu zwei Wochen.
  • wenn eine häusliche Krankenpflege gewährt und damit eine Krankenhauspflege entbehrlich wird – bis zu vier Wochen.

Bitte beachten Sie die aktuellen Zuzahlungsregelungen.

 

 

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