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Untersuchungen für Kinder

Die CITY BKK bietet eine Reihe von Untersuchungen für Kinder und Jugendliche an. Das Ziel der Untersuchungen: die körperliche und seelische Gesundheit Ihres Kindes bis in die Pubertät zu erhalten und zu fördern.

Damit Sie keine wichtige Vorsorgeuntersuchung vergessen, bieten wir Ihnen einen Vorsorge-Erinnerungsservice. Dieser ist über unsere Internet-Filiale zu erreichen und erinnert Sie an alle wichtigen Vorsorgeuntersuchungen.

Untersuchungen für Kleinkinder

Die ersten Lebensjahre sind für die körperliche und seelische Gesundheit eines Kindes von großer Bedeutung. Von der Geburt bis zur Vollendung des sechsten Lebensjahres sind insgesamt neun gründliche Untersuchungen Ihres Kindes vorgesehen (U1-U9).

U1:unmittelbar nach der Geburt
U2:3. bis 10. Tag
U3:4. bis 5. Woche
U4:3. bis 4. Monat
U5:6. bis 7. Monat
U6:10. bis 12. Monat
U7:21. bis 24. Monat
U7a:34. bis 36. Monat
U8:46. bis 48. Monat
U9:60. bis 64. Monat

Die Untersuchungen dienen der Früherkennung von Krankheiten, die eine normale Entwicklung der Gesundheit Ihres Kindes gefährden. Der Kinderarzt achtet unter anderem besonders auf Hinweise für Erkrankungen der Haut, Brust-, Bauch- und Geschlechtsorgane, des Skelettsystems (zum Beispiel Kopf, Wirbelsäule, Hüftgelenke), der Sinnesorgane, der Motorik und des Nervensystems.

Nutzen Sie unser Angebot zur Vorsorge auch dann, wenn Ihr Kind keine Auffälligkeiten zeigt.

Untersuchungen für Jugendliche

Die Jugendgesundheitsuntersuchung (J1) wird als Vorsorgeuntersuchung für junge Menschen im Alter zwischen 13 und 15 Jahren angeboten. Diese Lebensphase bedeutet eine große Umstellung – der Körper erfährt zahlreiche Veränderungen.

Neben der körperlichen Untersuchung Ihres Kindes erhalten Sie von kompetenter Seite Antworten auf Fragen rund um diese körperlichen und seelischen Veränderungen.

  • J1: 14. Jahr

Die J1-Untersuchung achtet unter anderem auf die körperlichen und seelischen Veränderungen, die häufig in der Pubertät auftreten. Auch eine Beratung zu gesundheitsgefährdetem Verhalten wie Drogen-, Alkohol- und Nikotinkonsum ist möglich.

Was wird untersucht?

U1 – Neugeborenen-Erstuntersuchung Unmittelbar nach der Geburt. Kontrolle von Hautfarbe, Atmung, Muskelspannung, Reflexen und Herzschlag.

U2 – zwischen dem 3. und 10. Tag Untersuchung aller Organe, des Reflexverhaltens und der Ausbildung des Hüftgelenks sowie ein Test auf Stoffwechsel- und Hormonstörungen.

U3 – in der 4. bis 5. Woche Überprüfung der altersgerechten Entwicklung (Reflexe, Motorik, Reaktionen, Hörfähigkeit), der Ernährung und des Gewichts. Ultraschalluntersuchung der Hüftgelenke.

U4 – 3. bis 4. Monat Gründliche Untersuchung vor allem der Hüftgelenke und des Nervensystems sowie des Bewegungsverhaltens. Reaktionstest auf optische und akustische Reize.

U5 – im 6. bis 7. Monat Kontrolle des altersgerechten Verhaltens, der motorischen Entwicklung, des Hör- und Sehvermögens.

U6 – im 10. bis 12. Monat Untersuchung der Sinnesorgane und der geistigen Entwicklung. Geprüft wird auch, ob Ihr Kind sitzen, krabbeln und stehen kann.

U7 – im 21. bis 24. Monat Tests der sprachlichen Entwicklung, der Feinmotorik und der Körperbeherrschung.

U7a – im 34. bis 36. Monat Zusätzliche Früherkennungsuntersuchung, die eine bisherige Untersuchungslücke zwischen dem zweiten und vierten Lebensjahr schließt. Dient unter anderem der frühzeitigen Erkennung von Sehstörungen und deren Risikofaktoren.

U8 – im 46. bis 48. Monat Gründlicher Check aller Organe, aller Bewegungsabläufe sowie der generellen Entwicklung. Teilen Sie Ihrem Arzt alle Krankheiten Ihres Kindes mit.

U9 – im 60. bis 64. Monat Untersuchung aller Organe und Funktionen, besonders der Sehfähigkeit, des Gehörs, der Sprache, der geistigen Entwicklung und der Feinabstimmung der Bewegung.

J1 – im 12. bis 14. Lebensjahr Gesundheitscheck vor Eintritt ins Jugendlichenalter, Überprüfung des Impfschutzes.

Toleranz

Für viele Vorsorgeuntersuchungen wurden so genannte Toleranzgrenzen eingerichtet. Das heißt, sie können zum Teil nach den genannten Zeiträumen beansprucht werden. Mit unserem Vorsorge-Erinnerungsservice werden Sie jedoch rechtzeitig auf die jeweilige Untersuchung Ihres Kindes hingewiesen.

Für weitere Fragen finden Sie hier Ihren Ansprechpartner.

Untersuchungen zur Zahnvorsorge

Besonders für Kinder unter zwölf Jahren fördern wir Untersuchungen, die Zahnerkrankungen verhindern sollen. Während der Kindergarten- und Schulzeit ist Gruppenprophylaxe vorgesehen.

Neben der Untersuchung der Mundhöhle und der Erhebung des Zahnstatus werden die Kinder über sinnvolle Ernährung, richtige Mundhygiene und über Möglichkeiten der Zahnschmelzerhärtung aufgeklärt.

Als sinnvolle Ergänzung zur Gruppenprophylaxe sind für Kinder und Jugendliche vom 6. bis zum 18. Lebensjahr zweimal jährlich zahnärztliche Untersuchungen vorgesehen. Die Kosten für eine Zahnversiegelung der Backenzähne zum Schutz vor Karies werden in der Regel übernommen.

Bei Kindern und Jugendlichen entfällt die Praxisgebühr bei Bonusuntersuchungen und Zahnprophylaxe.

Für eventuelle Rückfragen finden Sie hier Ihren Ansprechpartner.

 

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