Mutterschaftsgeld und -hilfe
Die CITY BKK übernimmt die im Zusammenhang mit Schwangerschaft und Entbindung entstehenden Kosten, beispielsweise für:
- Ärztliche Betreuung
- Hilfe durch eine Hebamme
- Arznei-, Verband- und Heilmittel
- Haushaltshilfe in besonderen Fällen
- Häusliche Pflege
- Krankenhausaufenthalt zur Entbindung
- Mutterschaftsgeld während der Schutzfristen bis zu 13 € pro Tag
- Geburtsvorbereitungskurse und Rückbildungsgymnastik.
Darüber hinaus...
- beraten wir Sie in allen Fragen rund um das staatliche Erziehungsgeld und den Erziehungsurlaub.
- genießen Sie während der Elternzeit weiter den vollen Schutz unserer CITY BKK – bis zu drei Jahren und teilweise sogar beitragsfrei.
- übernehmen wir die Kosten der ärztlichen Beratung zu Fragen der Empfängnisverhütung bzw. Empfängnisregelung und beteiligen uns an den Kosten für Maßnahmen zum Ermöglichen einer Schwangerschaft.
Bei allen Fragen zur Familienversicherung für Ihr neugeborenes Kind beraten wir Sie gerne.
Mutterschaftsgeld
Anspruch auf Mutterschaftsgeld haben
- weibliche Mitglieder in Höhe des Nettoverdienstes, wenn Ihnen wegen der Schutzfrist kein Arbeitsentgelt gezahlt wird. Der Höchstbetrag liegt bei 13 € täglich. Der darüber hinausgehende Betrag wird vom Arbeitgeber übernommen.
- andere Versicherte in Höhe des Krankengeldes, wie zum Beispiel Bezieherinnen von Arbeitslosengeld I, die bei Arbeitsunfähigkeit Anspruch auf Krankengeld haben.
Das Mutterschaftsgeld wird für sechs Wochen vor und acht Wochen nach der Entbindung, bei Früh- und Mehrlingsgeburten für zwölf Wochen nach der Entbindung gezahlt.
Kann das Mutterschaftsgeld in der Zeit vor der Entbindung nicht voll in Anspruch genommen werden, wird die Bezugszeit nach der Entbindung entsprechend verlängert.
Elternzeit
Für die Dauer der Zahlung von Mutterschafts- und/oder Elterngeld oder während der Elternzeit bleibt der Versicherungsschutz bei der CITY BKK grundsätzlich erhalten – teilweise sogar kostenlos.
Versicherungsschutz für das Neugeborene
Sobald Ihr Kind das Licht der Welt erblickt hat, ist es auf Antrag beitragsfrei familienversichert, wenn die vom Gesetzgeber definierten Voraussetzungen dafür erfüllt sind. Gerne stehen wir Ihnen für weitere Auskünfte zur Verfügung. Hier finden Sie Ihren Ansprechpartner.
Bitte füllen Sie einfach unseren Antrag auf Familienversicherung aus (auch "online" in unserer Internet-Filiale möglich). Sie erhalten dann für Ihr Kind eine eigene Krankenversichertenkarte.
Mutterschaftshilfe
Mutterschaftshilfe erhalten bei der CITY BKK versicherte Frauen, die selbst Mitglied oder familienversichert sind. Es fallen keine zusätzlichen Beitragszahlungen an.
Für folgende Leistungen übernimmt die CITY BKK die Kosten:
- ärztliche Betreuung und Vorsorgeuntersuchungen während der Schwangerschaft, bei und nach der Geburt
- Beratung und Aufklärung zur Mundgesundheit für Mutter und Kind
- Hebammenhilfe
- Versorgung mit Arznei-, Verband- und Heilmitteln bei Schwangerschaftsbeschwerden und im Zusammenhang mit der Entbindung Häusliche Pflege,
- Haushaltshilfe
- Pflege in einer Entbindungsklinik bis zu sechs Tage nach der Geburt. Eine stationäre Behandlung darüber hinaus ist bei medizinischer Notwendigkeit möglich.
- Geburtsvorbereitungs- und Rückbildungskurse bei Hebammen.
Für weitere Auskünfte stehen wir Ihnen gern zur Verfügung.














