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Haushaltshilfe

Sie können wegen einer Erkrankung Ihren Haushalt nicht weiterführen? Wir übernehmen die Kosten für eine Haushaltshilfe!

Voraussetzung ist, dass die Erkrankung ärztlich bescheinigt ist und in Ihrem Haushalt keine weitere Person lebt, die den Haushalt weiterführen kann.

Eine Haushaltshilfe wird dann bis zu 2 Wochen gezahlt. Wenn Ihre Erkrankung besonders schwer ist, kann die CITY BKK nach Zustimmung durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) die Haushaltshilfe auf insgesamt 4 Wochen verlängern.

Wir übernehmen ebenfalls die Kosten für eine Haushaltshilfe, soweit Ihnen wegen Schwangerschaft oder Entbindung die Weiterführung des Haushaltes nicht möglich ist oder wenn Sie häusliche Krankenpflege nach § 37 Abs. 1 SGB V erhalten.

Sie erhalten von uns sogar eine Haushaltshilfe bis zu 8 Stunden täglich, wenn im Haushalt ein Kind lebt, dass das 12. Lebensjahr noch nicht vollendet hat oder das behindert und auf Hilfe angewiesen ist und eine im Haushalt lebende Person den Haushalt nicht weiterführen kann; wenn folgende Gründe zutreffen:

  • während Ihres Krankenhaus- oder Kuraufenthaltes,
  • soweit durch eine ambulante Operation ein stationärer Krankenhausaufenthalt vermieden oder verkürzt wird,
  • wenn nach ärztliche Feststellung durch die Haushaltshilfe eine Krankenhausbehandlung entbehrlich wird,
  • soweit eine Schonung nach einem Krankenhausaufenthalt ärztlich verordnet wird.

Nach einer Hausgeburt finanzieren wir Ihnen eine Haushaltshilfe bis zu einer Dauer von 6 Tagen (bis zu 4 Stunden täglich) nach der Entbindung.

Bitte beachten Sie die Zuzahlungsregelungen.

Gerne helfen wir Ihnen weiter.
Hier finden Sie Ihren Ansprechpartner für Rückfragen.

 

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