Rehabilitation / Kur
Nach Unfällen oder Krankheiten unterstützt die CITY BKK die Wiedereingliederung in den Alltag. Im Rahmen eines umfassenden und geschlossenen medizinischen Rehabilitationskonzeptes werden die jeweils medizinisch notwendigen Leistungen eingeleitet und durchgeführt (z. B. physikalische Therapie, Rehabilitationssport unter ärztlicher Aufsicht, Sprach- und Beschäftigungstherapie).
Reichen ambulante Maßnahmen am Wohnort nicht aus, kann eine ambulante Rehabilitations- oder Vorsorgemaßnahme (zum Beispiel eine offene Badekur) beantragt werden. Die CITY BKK übernimmt die Kosten der badeärztlichen Behandlung sowie die vom Arzt verschriebenen Kurmittel (z. B. Massagen, Krankengymnastik, Bestrahlung, Inhalation) abzüglich der gesetzlichen
Zuzahlungen. Die Kosten für diese ambulanten Maßnahmen können nur alle drei Jahre übernommen werden.
Reichen auch diese ambulanten Maßnahmen nicht aus und ist kein anderer Leistungsträger (z. B. die Renten- oder Unfallversicherung) zuständig, kann auch eine stationäre Vorsorge- oder Rehabilitationsmaßnahme in einer Vertragsklinik durchgeführt werden. Die CITY BKK trägt die vollen Kosten abzüglich der gesetzlichen
Zuzahlungen. Die Kosten für die stationären Maßnahmen können nur alle vier Jahre übernommen werden.
Als Ergänzung zur Rehabilitation/Kur gewährt die CITY BKK bei chronischen Krankheiten Patientenschulungen. Es wird ein Zuschuss von 80% (maximal 200 €) zu den Kosten gewährt. Keinen Zuschuss gibt es bei Schulungen, die mehr als 300 € kosten. Versicherte unter 18 Jahren zahlen keinen Eigenanteil.
Ambulante Leistungen am Kurort
Die CITY BKK kann aus medizinischen Gründen erforderliche ambulante Vorsorgeleistungen in anerkannten Kurorten erbringen, wenn die ärztlichen Leistungen am Wohnort nicht ausreichen.
Wir bieten Ihnen qualitativ hochwertige Leistungen und zahlen den höchstmöglichen Tageszuschuss von 13 € und für chronisch kranke Kinder sogar 21 €.
Versicherte ab 18 Jahren tragen einen Eigenanteil (siehe Übersicht "Zuzahlungen").
Ambulante Vorsorgemaßnahmen und Kompaktkuren
Bei vorhandenen Gesundheitsgefährdungen sind ambulante Vorsorgeleistungen auch in anerkannten Kurorten möglich. Voraussetzung ist, dass die Kurtherapie in Verbindung mit der Anwendung ortsgebundener Heilmittel am Kurort erfolgt (z. B. Thermen, Moor) – und die Kurtherapie mehr Erfolg verspricht als die Weiterbehandlung am Wohnort.
Eine ambulante Vorsorgeleistung kann auch als Kompaktkur durchgeführt werden. An den Kosten für Unterkunft, Verpflegung, Kurtaxe und Fahrt beteiligt sich die CITY BKK mit einem Zuschuss von 13 € täglich.
Die kurärztliche Vertragsbehandlung und die verordneten Heilmittel rechnet die CITY BKK in der Regel direkt mit den Behandelnden ab.
Versicherte ab 18 Jahren tragen einen Eigenanteil (siehe Übersicht "Zuzahlungen"). In finanziellen Härtefällen gelten besondere Regelungen.
Haushaltshilfe
Ist es Ihnen wegen Kuraufenthaltes nicht möglich, den Haushalt weiterzuführen? Wir übernehmen die Kosten für eine Haushaltshilfe. Weitere Informationen dazu erhalten Sie hier.














