Krankengeld
Krankengeld gibt Ihnen die notwendige finanzielle Sicherheit nach Ablauf der Lohn- und Gehaltszahlung des Arbeitgebers.
Die CITY BKK zahlt Ihnen Krankengeld maximal 78 Wochen innerhalb von drei Jahren bei derselben Krankheit. Die Leistungsdauer verlängert sich nicht, wenn während der Arbeitsunfähigkeit eine weitere Krankheit hinzukommt.
Höhe des Krankengeldes
Das Bruttokrankengeld beträgt 70% es entgangenen Bruttoeinkommens – 2010 jedoch höchstens 87,50 € pro Kalendertag.
Das Krankengeld darf 90% des entgangenen monatlichen Nettoentgeltes nicht übersteigen. Einmalzahlungen wie Weihnachts- und Urlaubsgeld werden bei der Krankengeld-Berechnung berücksichtigt.
Insgesamt darf das Krankengeld das zuletzt bezogene Nettoentgelt nicht übersteigen.
Zahlungsweise
Das Krankengeld wird kalendertäglich gezahlt. Volle Kalendermonate werden mit 30 Tagen angesetzt. Vom Krankengeld haben die Versicherten in der Regel Beiträge zur Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung zu zahlen. Hiervon übernimmt die CITY BKK die Hälfte, bei Krankengeld für Bezieher von Arbeitslosengeld und Arbeitslosenhilfe den vollen Anteil.
Krankengeld bei Erkrankung des Kindes
Kranke Kinder bedürfen besonderer Pflege und Aufmerksamkeit. Nicht selten hat dies für Sie als Eltern auch einen Verdienstausfall zur Folge. Solange Ihr Kind das 12. Lebensjahr nicht vollendet hat oder behindert und auf Hilfe angewiesen ist, zahlen wir Ihnen als Ausgleich für den entgangenen Verdienst Krankengeld.
Voraussetzung ist, dass keine andere im Haushalt lebende Person das Kind versorgen kann. Innerhalb eines Kalenderjahres zahlen wir für jedes Kind längstens für 10 Arbeitstage Krankengeld, bei Alleinerziehenden für längstens 20 Arbeitstage.
Wenn mehr als zwei Kinder zu unterschiedlichen Zeiten erkranken, kann das Krankengeld für längstens 25 Arbeitstage gezahlt werden, bei Alleinerziehenden für längstens 50 Arbeitstage.
Die Höhe des Kinderpflege-Krankengeldes entspricht Ihrem eigenen Krankengeldanspruch. Für die Betreuung erhalten Sie von Ihrem Arbeitgeber unbezahlten Urlaub.
Unbefristetes Krankengeld für Eltern todkranker Kinder
Bei einer unheilbaren Erkrankung eines Kindes erhält ein Elternteil während der Pflege und Betreuung zeitlich unbegrenzt Kinderpflege-Krankengeld. Die Begrenzung von 10 bzw. 20 Tagen wurde bei schwerstkranken Kindern mit nur noch geringer Lebenserwartung aufgehoben, damit sie von einem Elternteil betreut werden können.
Die betroffenen Arbeitnehmer haben zudem für die entsprechende Zeit einen Anspruch auf unbezahlte Freistellung von der Arbeit.
Weiterführende Informationen: BKK Klinik-Finder
Sie suchen ein Krankenhaus in einer bestimmten Region oder mit bestimmten Spezialgebieten? Der BKK Klinik-Finder, eine komfortable Klinik-Suchmaschine, hilft Ihnen dabei.














