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Hilfsmittel

Bei ärztlich verordneten Hilfsmitteln wie z. B. Hörgeräten, Prothesen, Einlagen, Bandagen oder Mobilitätshilfen etc. übernehmen wir die Anschaffungskosten in Höhe des Vertragspreises bzw. des jeweils geltenden Festbetrages.

Ggf. notwendige Reparaturkosten, Zubehör- oder Ersatzteile werden auch von uns übernommen.

Für die Verordnung von Hilfsmitteln durch Ihren Arzt sind folgende Vorraussetzungen zu erfüllen:

  • Der Erfolg einer Krankenbehandlung wird gesichert.
  • Eine Behinderung wird ausgeglichen.
  • Eine Schwächung der Gesundheit wird beseitigt, die in absehbarer Zeit zu einer Krankheit führen würde.
  • Einer Gefahr für die gesundheitliche Entwicklung eines Kindes wird entgegengewirkt.
  • Pflegebedürftigkeit wird vermieden oder verhindert.

Die Zuzahlung beträgt für jedes Hilfsmittel für Versicherte über 18 Jahre 10% der Kosten, mindestens 5 € und höchstens 10 €.

Pressemeldung: Sicherstellung der Hilfsmittelversorgung ab 01.01.2010

Sie haben Fragen?
Dann rufen Sie uns an unter unserer kostenlosen Servicenummer:
(0800) 800 22 60

 

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