Home | Newsletter | FAQ | Kontakt | Presse | Gesundheitswettbewerb | Vertriebspartner | Sitemap

Heilmittel

Zum hochwertigen Leistungsangebot der CITY BKK gehören auch Heilmittel. Hierbei handelt es sich um ausgewählte Verfahren und Behandlungen. Diese dienen dazu, krankhafte Zustände zu heilen, zu lindern oder eine Verschlimmerung zu verhüten. Heilmittel werden vom Arzt in besonderen Fällen verordnet.

Zu den Heilmitteln gehören vor allem Dienstleistungen, zum Beispiel Krankengymnastik, Massagen, medizinische Bäder (keine Sauna), Bewegungs- und Beschäftigungstherapie, Sprach-, Sprech- und Stimmbehandlung. Die Kosten für verordnete Heilmittel werden in Höhe der Vertragssätze übernommen.

Übernahme der Kosten

Bei ärztlich verordneten Heilmitteln übernimmt Ihre CITY BKK die hierfür notwendigen Kosten im Rahmen der bestehenden Verträge.

Der Arzt muss sich bei der Verordnung von geeigneten Heilmitteln an die so genannten Heilmittelrichtlinien halten. Bei einer Abweichung der vorgegebenen Verordnungsmengen ist im Einzelfall ggf. eine vorherige Genehmigung durch unsere BKK erforderlich.

Von Ihnen ist lediglich die gesetzlich vorgeschriebene Zuzahlung zu erbringen: 10% der Kosten des Mittels sowie 10 € je Verordnung.

Versicherte ab 18 Jahren tragen einen Eigenanteil (siehe Übersicht "Zuzahlungen"). In finanziellen Härtefällen gelten besondere Regelungen.

Akupunktur

Auch Akupunktur gilt als Heilmittel. Die CITY BKK übernimmt die Kosten für Akupunkturbehandlungen bei chronischen Kniegelenks- und Rückenschmerzen.

Die an diesem Programm beteiligten Ärzte können Sie über unsere CITYMED-Seite finden. Die Abrechnung erfolgt direkt über Ihre Krankenversicherungskarte.

 

40