Fahrkosten
Die CITY BKK übernimmt die Kosten für Fahrten, die zusammen mit einer Leistung der Krankenversicherung aus medizinischer Sicht zwingend notwendig sind.
Für welche Fahrten werden die Kosten übernommen
Ihr Arzt entscheidet, ob bei Ihnen die medizinischen Voraussetzungen vorliegen, um eine Krankenfahrt zu verordnen und welches Verkehrsmittel für Sie geeignet ist.
Wenn Fahrten zwingend medizinisch notwendig sind und mit einer Leistung der CITY BKK zusammenhängen, kann die CITY BKK die Kosten übernehmen. Das gilt für
- Rettungsfahrten ins Krankenhaus
- Krankentransporte mit Krankenwagen
und Fahrten, die dadurch notwendig sind, weil Sie
- voll- oder teilstationär im Krankenhaus behandelt werden
- im Krankenhaus entbinden
- an einer stationären Vorsorge- oder Rehabilitationsmaßnahme teilnehmen
- ambulant behandelt werden und deshalb aus Sicht Ihres Arztes nicht oder nur kürzer stationär behandelt werden müssen.
Vorherige Genehmigung durch die CITY BKK
Bei ambulanten Behandlungen kann die CITY BKK die Fahrkosten nur in besonderen Ausnahmefällen übernehmen – und nur dann, wenn dies vorher durch die CITY BKK genehmigt wurde. Wenden Sie sich daher bitte frühzeitig an uns.
Bei welchen Fahrkosten zur ambulanten Behandlung es sich um "besondere Ausnahmefälle" handelt, hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) in den Krankentransport-Richtlinien festgelegt. Wir übernehmen entsprechend die Kosten für Fahrten
- zur Dialyse
- zur onkologischen Chemo- oder Strahlentherapie
- zur ambulanten Krankenbehandlung in besonderen Ausnahmen.
Besondere Ausnahmen liegen vor, wenn Sie
- sich häufig und über einen längeren Zeitraum behandeln lassen müssen
- pflegebedürftig nach Pflegestufe zwei oder drei sind
- einen Schwerbehindertenausweis mit dem Vermerk "aG", "BI" oder "H" haben oder zwar keinen solchen Ausweis haben, aber genauso in Ihrer Mobilität eingeschränkt sind und die Behandlung über einen längeren Zeitraum notwendig ist.
In jedem Fall muss Ihnen der Arzt die Fahrt verordnen.
Eigenanteil
Zuzahlungen zu den Fahrkosten müssen Sie nur dann leisten, wenn Sie Ihre individuelle Belastungsgrenze noch nicht erreicht haben.
An den Fahrkosten beteiligen Sie sich – unabhängig von Ihrem Alter – mit einer Zuzahlung in Höhe von 10%. Die Regel: mindestens fünf Euro und höchstens zehn Euro. Sie zahlen aber nie mehr als die tatsächlichen Kosten. Das gilt für jede einfache Fahrt, unabhängig vom Verkehrsmittel und für wiederholt notwendige Fahrten, wie zum Beispiel zur Dialyse.
Verkehrsmittel
Ihr behandelnder Arzt kennt Sie und Ihre Situation am besten und beurteilt, welches Verkehrsmittel für Sie medizinisch notwendig ist.
Öffentliche Verkehrsmittel
Wenn Sie ein öffentliches Verkehrsmittel benutzen, übernehmen wir die Fahrkosten. Müssen Sie von jemandem begleitet werden, können Sie möglicherweise zu einem ermäßigten Fahrpreis fahren. Das ist oft bei gemeinsamen Hin- und Rückfahrten der Fall. Wir erstatten Ihnen dann den ermäßigten Fahrpreis.
Hinweis: Bei der Deutschen Bahn fahren Kinder bis einschließlich 14 Jahre in Begleitung ihrer Eltern kostenlos. Bitte lassen Sie sich beim Fahrkartenkauf beraten.
Damit wir Ihnen die Kosten erstatten können, benötigen wir Ihre Fahrscheine im Original sowie eine formfreie Bestätigung Ihrer Arztpraxis, dass Sie dort waren (Anwesenheitsbescheinigung). Bitte haben Sie Verständnis, dass wir keine Kosten erstatten, falls Ihre Arztpraxis Ihnen dafür im Ausnahmefall Kosten in Rechnung stellt.
Krankenwagen oder Rettungsfahrzeug
Kranken- oder Rettungstransportunternehmen rechnen die Kosten direkt mit uns ab. Die Zuzahlung entrichten Sie direkt an das Transportunternehmen oder nachdem Sie die Rechnung von uns erhalten haben.
Privates Kraftfahrzeug
Wir erstatten unter Beachtung des Bundesreisekostengesetzes (BRKG) maximal 20 Cent je gefahrenen Kilometer. Es sei denn, ein öffentliches Verkehrsmittel wäre ausreichend gewesen. Dann werden maximal die Kosten dafür erstattet und dabei auch Fahrpreisermäßigungen berücksichtigt.
Taxi oder Mietwagen
Ist ein Taxi oder Mietwagen erforderlich, berücksichtigt die TK die nachgewiesenen Kosten für den direkten Weg bis zur Höhe der vertraglich vereinbarten Vergütungen. Bitte reichen Sie der TK die Quittung im Original zusammen mit der ärztlichen Verordnung für die Fahrt ein.
Besonderheiten bei Kuren
Die CITY BKK beteiligt sich an den Kosten für die Anreise zu stationären Vorsorgeleistungen und/oder Rehabilitationsmaßnahmen.
Stationäre Vorsorgeleistungen
Für die Anreise leisten Sie je einfache Fahrt eine Zuzahlung in Höhe von 10% Prozent der Kosten – jedoch mindestens fünf und höchstens zehn Euro. Bitte haben Sie Verständnis, dass wir eventuell anfallende Verpflegungs- oder Übernachtungskosten sowie die Kosten für den Gepäcktransport nicht übernehmen dürfen.
Rehabilitationsmaßnahmen
Bei diesen Fahrten müssen Sie zu den Fahrkosten nichts dazuzahlen. Nutzen Sie öffentliche Verkehrsmittel und legen die Rechnungen vor, beteiligen wir uns in angemessener Höhe an Ihren Gepäcktransportkosten.
Im Bewilligungsschreiben Ihrer CITY BKK finden Sie weitere Informationen und Hinweise.
Sie haben Fragen? Dann rufen Sie uns an unter unserer kostenlosen Servicenummer: (0800) 800 22 60














