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Arznei- und Verbandsmittel

Sie benötigen Medikamente und Verbandsmittel? Die Auswahl, welches Medikament aus medizinischen Gründen erforderlich ist, trifft Ihre behandelnde Ärztin bzw. Ihr behandelnder Arzt.

Die Kosten für diese kassenärztlich verordneten Medikamente und Verbandsmittel übernimmt die CITY BKK. Sie leisten nur die gesetzlich vorgeschriebenen Zuzahlungen (siehe Übersicht: Zuzahlungen).

Zusätzlich zur Zuzahlung kann in seltenen Fällen noch eine weitere Eigenbeteiligung hinzukommen – nämlich dann, wenn für ein Arzneimittel ein Festbetrag gilt und das Arzneimittel teurer als dieser Festbetrag ist. In diesem Fall erfolgt die Kostenübernahme nach Abzug des Eigenanteils bis zu der Höhe des Festbetrages.

In keinem Fall zahlen Sie allerdings mehr, als das Arzneimittel tatsächlich kostet.

Von den Zuzahlungen befreit sind Versicherte bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres.

Als besonderen Service bieten wir Ihnen Arzneimittel ohne gesetzliche Zuzahlung an. Sie haben somit die Möglichkeit, derzeit über 10.000 zuzahlungsfreie Produkte zu erhalten.

Eine aktuelle Liste der zuzahlungsfreien Arzneimittel finden Sie hier.

Hier finden Sie Informationen zur richtigen Einnahme von Arzneimitteln

Zuzahlungen

Die CITY BKK darf im Regelfall keine Kosten für nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel übernehmen, außer beispielsweise bei versicherten Kindern bis zum vollendeten 12. Lebensjahr oder bei Jugendlichen mit Entwicklungsstörungen bis zum vollendeten 18. Lebensjahr.

Nicht nachträglich von der CITY BKK erstattet werden können Arzneimittel, die nicht von Ihrer behandelnden Ärztin/Ihrem behandelnden Arzt auf Kassenrezept verordnet werden dürfen und deshalb auf Privatrezept verschrieben werden. Gerne informieren wir Sie über weitere Einzelheiten.

Das Angebot an Arzneimitteln wird immer umfangreicher und damit für den Laien auch unübersichtlicher. Nutzen Sie die Kompetenz Ihres Hausarztes und lassen Sie sich ausführlich beraten. Er weiß am besten, was Ihnen hilft und überweist Sie bei Bedarf zum Facharzt.

Für Zuzahlungen bei Arznei- und Verbandsmitteln gelten

  • 10% des Abgabepreises
  • mindestens 5 €
  • maximal 10 € je Arzneimittel bzw. Packung
  • aber nicht mehr als die Kosten des Mittels

Beispiele

Arzneimittelpreis:45 €Zuzahlung:5 €
Arzneimittelpreis:80 €Zuzahlung:8 €
Arzneimittelpreis:200 €Zuzahlung:10 €

Befreiung von Zuzahlungen

Versicherte sollen finanziell nicht überfordert werden. Deshalb kann die CITY BKK in Härtefällen die geleisteten Zuzahlungen ganz oder teilweise übernehmen.

Kinder unter 18 Jahren sind generell von Zuzahlungen befreit, außer bei kieferorthopädischer Behandlung, Zahnersatz und Fahrkosten. Weiteres erfahren Sie unter Zuzahlungen.

Die während eines Kalenderjahres entstehenden Zuzahlungen zu allen Leistungen können von der CITY BKK erstattet werden, sofern sie die persönliche Belastungsgrenze übersteigen. Für alle Versicherten gilt eine einheitliche Belastungsgrenze von 2% der jährlichen Bruttoeinnahmen zum Lebensunterhalt des Familienhaushaltes.

Bei einer schwerwiegenden chronischen Erkrankung verringert sich die individuelle Belastungsgrenze auf 1% der Bruttoeinnahmen. Darüber hinausgehende Belastungen durch geleistete Zuzahlungen werden am Jahresende erstattet.

Sobald Sie mit den gesetzlichen Zuzahlungen die Belastungsgrenze im Laufe des Jahres erreicht haben, prüfen wir gerne, ob wir Sie für den Rest des Jahres von der Zahlung der gesetzlichen Zuzahlungen befreien können.

Weitere Informationen hierzu finden Sie unter
Beiträge & Tarife / Zuzahlungen & Befreiungen

 

 

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