Forderungen von Gläubigern gegenüber der geschlossenen CITY BKK
Die CITY BKK wurde zum 30.06.2011 geschlossen. Forderungen, die bis zum Schließungszeitpunkt gegen die CITY BKK Kranken- und Pflegekasse entstanden sind, mussten innerhalb von sechs Monaten nach Bekanntmachung der Schließung angemeldet werden (bis zum 07.11.2011); die gesetzliche Grundlage findet sich in § 155 Abs. 2 SGB V.
Der Vorstand der CITY BKK, Oliver Reken, hatte die Schließung am 6. Mai 2011
im elektronischen Bundesanzeiger bekannt gegeben, nachdem bereits zwei Tage vorher die
Veröffentlichung per Aushang in den Betriebsräumen der CITY BKK sowie auf unserer Internet-Seite unter
"Öffentliche Bekanntmachung zur Schließung der CITY BKK"
erfolgt war. Ende Mai wurden außerdem alle Vertragspartner sowie rund 70.000 Leistungserbringer
direkt angeschrieben und schriftlich über die Notwendigkeit der Forderungsanmeldung informiert.
Forderungen, die nicht innerhalb der Frist bis zum 7. November 2011 bei der CITY BKK bzw. der CITY BKK in Abwicklung angemeldet worden sind, werden zurückgewiesen.
Diese Frist gilt nicht für Mitglieder, die Ansprüche aus der Versicherung haben (z. B. für Geldleistungen wie Kranken- oder Mutterschaftsgeld) sowie für Forderungen
auf Grund zwischen- oder überstaatlichen Rechts
(§ 155 Abs. 2 Sätze 2 - 4 SGB V).




