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Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Der Bereich FAQ bietet Ihnen einen schnellen Zugriff auf Antworten zu häufig gestellten Fragen. Weitere Informationen rund um die Krankenversicherung bei der CITY BKK und Gesundheitsthemen finden Sie unter den einzelnen Navigationspunkten oder über die Suche.

Leistungen & Service

Leistungen & Service

Hier finden Sie Antworten zu häufig gestellte Fragen zu Leistungen & Service der CITY BKK.

Wann wird die Praxisgebühr fällig?

Die Praxisgebühr in Höhe von 10 € ist von allen gesetzlichen Versicherten, die das 18 Lebensjahr vollendet haben, zu zahlen. Sie fällt jeweils einmal pro Quartal bei der ersten Inanspruchnahme an:

  • ambulante ärztliche Behandlung
  • psychotherapeutische Behandlung
  • ärztlichen Bereitschaftsdienst / Erste Hilfe-Stellen
  • bei Beanspruchung zahnärztlicher Leistungen

Muss ich bei jedem Arztbesuch die Praxisgebühr zahlen?

Nein. Sie bezahlen die Praxisgebühr von 10 € pro Quartal bei erstmaliger Inanspruchnahme eines Arztes. Wenn Sie zu weiteren Ärzten einer anderen Fachrichtung gehen wollen, so hat der erstaufgesuchte Arzt eine Überweisung auszustellen. Die Praxisgebühr muss dann nicht noch mal gezahlt werden.

Bei welchen Untersuchungen wird keine Praxisgebühr fällig?

Von der Zahlung der Praxisgebühr befreit sind die Vorsorge- und Früherkennungsuntersuchungen, die jährlichen Kontrollbesuche beim Zahnarzt und die Schutzimpfungen.

Bietet die CITY BKK ein Bonusprogramm an?

Ja. Mit unserem CITYbonus-Programm belohnen wir Sie für gesundheitsbewusstes Verhalten. Voraussetzung ist das Durchführen der BASIS-Aktivitäten (Gesundheits-Check-up, Krebsvorsorge und Zahnvorsorge - bitte beachten Sie die Altersangaben). Mit den ZUSATZ-Aktivitäten und den Vorsorgeuntersuchungen für Ihre Kinder können Sie Ihre Bonus-Prämie weiter steigern.

Weitere Informationen

Werden  Vorsorge und Präventions Untersuchungen,  die man für den CITY Bonuspass machen lassen kann auf den Beitragserstattungstarif angerechnet?

Leistungen für Vorsorge- und Präventionsmaßnahmen beeinträchtigen eine mögliche Beitragserstattung nach dem SMILE-Tarif nicht. Für Sie konkret bedeutet dies, dass die von Ihnen aufgeführten Leistungen Bestandteil des Bonuspasses sind und sich demzufolge auch nicht negativ auf die Beitragserstattung auswirken. Sie können also diese Leistungen ohne Nachteile in Anspruch nehmen, sie beeinträchtigen eine mögliche Beitragserstattung nicht.

Wann bin ich als chronisch Kranker einzustufen?

Als chronisch krank gilt ein Versicherter, wenn er wenigstens ein Jahr lang mindestens einmal pro Quartal ärztlich behandelt wurde und zusätzlich eines der folgenden Merkmale zutrifft:

  • Pflegebedürftigkeit der Pflegestufe II und III
  • ein Grad der Schädigungsfolge (GdS) von mindestens 60% oder eine Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE) von mindestens 60%
  • eine kontinuierliche medizinische Versorgung ist erforderlich, ohne die nach ärztlicher Einschätzung eine lebensbedrohende Verschlimmerung der Erkrankung, eine Verminderung der Lebenserwartung oder eine dauerhafte Beeinträchtigung der Lebensqualität zu erwarten ist

Werden die Einkünfte meines Ehepartners bei der Berechnung der persönlichen Zuzahlungsgrenze mit berücksichtigt?

Ja. Es werden die Bruttoeinnahmen der im gemeinsamen Haushalt lebenden Angehörigen jeweils zusammengerechnet.

Kann mein Arzt nur sechs Massagen innerhalb eines Quartals verordnen?

Nein. Besteht aus Sicht des behandelnden Arztes eine weitere medizinische Notwendigkeit, kann er eine weitere Verordnung außerhalb des Regelfalles über Massagen ausstellen.

Bekomme ich für meine ambulante Vorsorgekurmaßnahme einen Zuschuss?

Ja. Zu den Kosten für Unterkunft, Verpflegung, Kurtaxe und Fahrt kann die CITY BKK einen Zuschuss von bis zu 13 € täglich zahlen. Voraussetzung ist jedoch, dass die CITY BKK vorab die ambulante Vorsorgeleistung in einem anerkannten Kurort bewilligt hat.

Weitere Informationen

Ich bin Freiberufler und freiwillig bei der CITY BKK versichert. Ich möchte zusätzlich einen 400-Euro-Job annehmen. Wer bezahlt die Beiträge?

In der geringfügig entlohnten Beschäftigung sind Sie versicherungsfrei. Ihr Arbeitgeber zahlt pauschale Beiträge zur Kranken- und Rentenversicherung. Sie selbst brauchen im Rahmen der Beschäftigung keine Beiträge zu entrichten.

Wichtig: Für freiwillige Mitglieder in der gesetzlichen Krankenversicherung werden die Beiträge aus der Summe der beitragspflichtigen Einnahmen berechnet. Hierzu zählen auch die Einnahmen aus dem Minijob. Diese werden beitragsrelevant für Sie, wenn die monatliche Beitragsbemessungsgrenze durch Ihre anderen Einkünfte noch nicht überschritten ist.

Was ist bei Studentenjobs zu beachten?

Wenn sich das Entgelt zwischen 325 und 400 Euro bewegt, handelt es sich um eine geringfügig entlohnte Beschäftigung. Diese ist nicht rentenversicherungspflichtig. Der Arbeitgeber zahlt pauschale Beiträge zur Kranken- und Rentenversicherung.

Liegt das Entgelt zwischen 400,01 bis 800 Euro, wird die Gleitzonen-Regelung angewendet. Der Studentenjob ist dann zwar rentenversicherungspflichtig, aber der Arbeitnehmeranteil zur Rentenversicherung wird entsprechend ermäßigt.

Hinweis: Die Regelungen zur Gleitzone gelten ausdrücklich nicht für Personen, die zu ihrer Berufsausbildung beschäftigt sind – also zum Beispiel Auszubildende und Praktikanten.

Besteht für Minijobs bis 400 Euro ein gesetzlicher Anspruch auf Lohnfortzahlung?

Alle Arbeitnehmer haben nach dem Entgeltfortzahlungsgesetz Anspruch auf Fortzahlung ihres regelmäßigen Arbeitsentgelts durch den Arbeitgeber bis zu sechs Wochen. Bedingung: Sie sind unverschuldet durch Arbeitsunfähigkeit infolge Krankheit an der Arbeitsleistung verhindert.

Der Anspruch steht gleichermaßen auch geringfügig beschäftigten Arbeitnehmern für die Tage zu, an denen sie ohne Arbeitsunfähigkeit zur Arbeitsleistung verpflichtet wären.

Warum sind Rabattverträge notwendig?

In der Gesetzlichen Krankenversicherung sind die Kosten für Arzneimittel (ca. 26 Milliarden €/Jahr) inzwischen höher als für die ärztliche Behandlung – Tendenz weiter steigend.

Um weiterhin eine qualitativ hochwertige Arzneimittelversorgung zu gewährleisten und die Versicherten finanziell zu entlasten, wurde den Krankenkassen eine Einsparmöglichkeit an die Hand gegeben: die Rabattverträge.

Auch die Versicherten der CITY BKK profitieren von diesen Einsparungen. Zum 01.09.2008 haben wir mit einer Vielzahl von Generika-Herstellern (ca. 60 Hersteller) Rabattvereinbarungen abgeschlossen.

Kann ich trotz der Rabattverträge mein gewohntes Medikament weiter verordnet bekommen?

Eigentlich nicht. Alle Apotheken sind verpflichtet nur Medikamente von Pharma-Herstellern abzugeben, mit denen die CITY BKK einen Rabattvertrag geschlossen hat.

Wird Ihnen in der Apotheke ein anderes als Ihr gewohntes Medikament angeboten, fragen Sie Ihren Apotheker/Ihre Apothekerin, ob die CITY BKK nicht auch für Ihr gewohntes Präparat einen Rabattvertrag geschlossen hat. Hat der Arzt/ die Ärztin auf dem Rezept nur den Wirkstoff verordnet oder den Austausch des Präparates zugelassen, darf die Apotheke zwischen den verschiedenen rabattierten Arzneimitteln wählen. Voraussetzung: Das Präparat ist austauschbar.

Die CITY BKK hat zwar mit vielen Pharma- Herstellern Verträge geschlossen, trotzdem kann es in einzelnen Fällen zu einem Wechsel des Herstellers bei Ihrem Präparat kommen. Da die Verträge für einen Zeitraum von 2 Jahren geschlossen sind, ist währenddessen aber kein Präparatewechsel mehr erforderlich.

Besteht auch bei rabattierten Arzneimitteln die Möglichkeit, zuzahlungsfreie Präparate zu erhalten?

In vielen Fällen können auch zuzahlungsfreie Arzneimittel abgegeben werden. Fragen Sie in Ihrer Apotheke ausdrücklich nach, ob diese Möglichkeit bei Ihrem Medikament besteht. Sie können sich auch im Internet vorab informieren unter www.deutscheskassenportal.de

Gibt es Lieferproblem bei rabattierten Arzneimitteln?

In der Anfangsphase der Rabattverträge gab es tatsächlich Lieferprobleme. Mittlerweile hat sich die Pharma-Industrie auf die Situation eingestellt. Die CITY BKK unterhält mit mehr als 60 Herstellern Rabattverträge. Darunter sind alle großen namhaften Hersteller, deren Lieferkapazitäten groß genug sind.

Was ist, wenn ich nur ein ganz bestimmtes Arzneimittel vertrage?

Müssen Sie aus medizinischen Gründen mit dem Präparat eines ganz bestimmten Herstellers versorgt werden (zum Beispiel bei Allergien oder Unverträglichkeiten), kann Ihr Arzt/Ihre Ärztin auf dem Rezept durch Ankreuzen des "Aut-idem-Feldes" einen Austausch des Arzneimittels in der Apotheke ausschließen.

Sind rabattierte Arzneimittel qualitativ hochwertig?

Ja. In Deutschland dürfen nur Arzneimittel in den Verkehr gebracht werden, die ein aufwendiges Zulassungsverfahren durchlaufen haben. Zugelassen werden nur Arzneimittel, deren Wirksamkeit, Qualität und Unbedenklichkeit nachgewiesen ist.

Auch Generika (wirkstoffgleiche Kopie eines bereits unter einem Markennahmen auf dem Markt befindlichen Medikamentes) müssen diese strengen Kriterien erfüllen.

Bei den rabattierten Arzneimitteln handelt es sich außerdem ja nicht um "andere" Arzneimittel. Lediglich der mit dem Hersteller verhandelte Preis ist ein anderer. Das rabattierte Arzneimittel enthält den gleichen Wirkstoff in gleicher Wirkungsstärke und Packungsgröße und austauschbarer Darreichungsform wie das verordnete, aber eventuell nicht rabattierte Arzneimittel.

Wohin soll ich meinen Auszahlschein für Verletztengeld schicken? Berlin, Hamburg, Schorndorf?

Mit dem Auszahlschein erhalten Sie einen roten Rückumschlag. Bitte nutzen Sie diesen Umschlag für die Rücksendung des Zahlscheins und schicken ihn an die bereits aufgedruckte Anschrift: CITY BKK, 20093 Hamburg.

Weshalb erhalte ich einen Unfall-/Verletzungsfragebogen, ich war doch nur im Krankenhaus?

Uns wurde eine Leistung (zum Beispiel Arbeitsunfähigkeit, Krankenhausaufenthalt) mit einer möglichen Unfall-/Verletzungsdiagnose gemeldet. In diesem Fall sind wir gesetzlich verpflichtet zu prüfen, ob wir einen Regressanspruch gegenüber einem möglichen Unfallverursacher haben. Der Fragebogen soll dies klären. Daher werden Sie gebeten, den Fragebogen vollständig auszufüllen.

Warum muss ich einen Eigenanteil bei Fahrkosten entrichten, wenn mein Kind noch keine 18 Jahre alt ist?

Der Eigenanteil bei Fahrtkosten ist altersunabhängig zu zahlen. Daher werden Sie gebeten, den Eigenanteil bei Fahrkosten zu überweisen.

Warum muss ich einen Eigenanteil zahlen, wenn ein Dritter den Unfall/die Verletzung verursacht hat? Warum rechnen Sie den Eigenanteil nicht direkt mit dem Verursacher ab?

Bei einem Unfall bzw. einer Verletzung mit Drittverschulden tragen wir die Kosten der erforderlichen Behandlung im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen. Diese Kosten rechnen wir mit dem Verursacher ab.

Ihr Eigenanteil gehört nicht zu den Kosten, die die CITY BKK mit dem Verursacher verrechnen darf. Allerdings haben Sie die Möglichkeit, diese Kosten dem Verursacher bzw. dessen Haftpflichtversicherung direkt in Rechnung zu stellen. Insoweit werden Sie gebeten, den Eigenanteil zu überweisen.

Wo wird das BKK MedPlus-Behandlungsprogramm durchgeführt?

Die Behandlungsprogramme werden bei Ihrem Haus- oder Facharzt durchgeführt. Ihnen entstehen keine zusätzlichen Wege. Die Formulare und eine ausführliche Beratung erhalten Sie von Ihrem Arzt.

Muss ich die Praxisgebühr bei BKK MedPlus weiterzahlen?

Sie erhalten von Ihrer CITY BKK nach jedem Jahr der aktiven Teilnahme einen Bonus in Höhe von 50 €. Die Praxisgebühr ist weiter zu entrichten, sofern nicht ein gültiger Befreiungsausweis vorliegt.

Warum habe ich bei BKK MedPlus eine neue Versichertenkarte erhalten?

Weil Sie am BKK MedPlus-Programm teilnehmen. Diese Teilnahme ist auf Ihrer neuen Versichertenkarte vermerkt. Bitte benutzen Sie die neue Karte ab sofort bei jedem Arztbesuch.

Technische Fragen

Hier finden Sie Antworten zu häufig gestellten technischen Fragen.

Mitgliederbereich

Kostenfrei und persönlich: Im Mitgliederbereich (Internet-Filiale) können Sie Ihrer persönlichen Daten ändern, Anträge abrufen und online stellen und besonders attraktive Services der CITY BKK.

Der Mitgliederbereich ist passwortgeschützt. Nur Sie können darauf zugreifen. Mit Ihrem Passwort gelangen Sie zu Services, welche die CITY BKK exklusiv ihren Versicherten anbietet. Registrieren Sie sich bitte über den Button "Pin beantragen".

Zur Internet-Filiale

Telefon Hotline / Kontaktformular

Gesundheits-Hotline zum Nulltarif: (0800) 255 44 33.

Sollten Sie weitere Fragen haben, können Sie uns gerne anrufen oder Sie benutzen unser Kontaktformular.

Browser & Einstellungen

Der Internetauftritt der CITY BKK trägt den Anforderungen einer Vielfalt an Browsern und Einstellungen Rechnung.

Für die optimale Darstellung der Seiten werden folgende Browser unterstützt:

  • Internet Explorer ab Version 6
  • Firefox ab Version 2.0
  • Safari ab Version 3.1
  • Google Chrome

Eine optimale Seitendarstellung erhalten Sie mit einer Bildschirmauflösung von mindestens 1024 Pixeln Breite.

Zur Speicherung der Daten Ihrer jeweiligen Internetsitzung werden Cookies eingesetzt. Das ist notwendig, um Ihre Angaben in den Eingabemasken auf der CITY BKK-Website zu verarbeiten. Lesen Sie dazu unsere Datenschutzbestimmungen.

Während der Nutzung der CITY BKK-Website werden einige Daten verschlüsselt übertragen, damit kein Unbefugter Zugriff darauf erlangen kann. Das betrifft alle Daten der Internet-Filiale sowie sensible Daten im öffentlichen Bereich, wie zum Beispiel die Kontaktformulare. Wir haben uns für eine 128-Bit-SSL-Verschlüsselung (Secure Socket Layer) entschieden. Es ist die gängigste Verschlüsselungsmethode für die aktuellen Browser.

Eine verschlüsselte Verbindung erkennen Sie in der Adresszeile Ihres Browsers an der Bezeichnung https:// vor der Internet-Adresse. Zusätzlich kann je nach Browser ein geschlossenes Schloss angezeigt werden.

Barrierefreiheit

Die CITY BKK-Website ist barrierefrei programmiert. Das heißt, dass auch Menschen mit körperlichen Einschränkungen unser Internet-Angebot in vollem Umfang nutzen können.

So werden beispielsweise Texte zur Beschreibung von Grafiken verwendet, die Website ist strukturiert und lässt sich über die Tastatur navigieren.

Weitere Informationen

Hinweise zur Suche

Bei der Suche auf den Seiten der CITY BKK handelt es sich um eine kombinierte Suche. Die Inhalte werden per Volltextsuche und zusätzlich per Schlagwortsuche durchsucht.

Geben Sie einfach den gewünschten Suchbegriff in das Feld 'Suche' ein und drücken Sie . Sie können auch auf den Button mit den beiden Pfeilen drücken. Auf der Suchergebnisseite erhalten Sie die Treffer zu Ihrer Suchanfrage - sortiert nach Relevanz.

Technische Probleme

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