Wie funktioniert der Gesundheitsfonds?
Seit dem 01.01.2009 ist der Gesundheitsfonds in Kraft. Mit ihm wurde die Finanzierung der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) auf eine neue Grundlage gestellt. Wie der Gesundheitsfonds funktioniert, erfahren Sie hier.
Die primäre Aufgabe des Gesundheitsfonds: Er ordnet ab 2009 die Finanzierung der GKV neu. Bisher legte jede Krankenkasse einen eigenen Beitragssatz fest und zog diesen von ihren Versicherten ein. Das ist seit dem 01.01.2009 nicht mehr der Fall.
Die Funktionsweise
Ein großer Geldtopf
Seit dem 01.01.2009 gilt ein einheitlicher Beitragssatz für die GKV: 15,5%. Ab dem 01.07.2009 sinkt der einheitliche Beitragssatz auf 14,9%. Dieser Beitragssatz wird wie bisher anteilig von den Versicherten und den Arbeitgebern/der Rentenversicherung aufgebracht – wobei die Versicherten 0,9 Prozentpunkte Sonderbeitrag mehr zahlen als die Arbeitgeber/Rentenversicherung.
Die Beiträge bleiben aber nicht mehr direkt bei den Krankenkassen, sondern werden in einen großen Geldtopf weitergeleitet – den Gesundheitsfonds.
In diesen fließen zudem Steuerzuschüsse des Bundes. Die Zuschüsse sollen vor allem versicherungsfremde Leistungen der GKV finanzieren – etwa die Mitversicherung von Kindern. Die Zuschüsse des Bundes sind gesetzlich garantiert und belaufen sich 2009 auf 4 Milliarden €. Pro Jahr wächst der Zuschuss um 1,5 Milliarden € bis zu einer Maximal-Gesamtsumme von 16 Milliarden € pro Jahr.
Der einheitliche Beitragssatz von 15,5% (ab Juli 14,9%) soll 2009 für eine hundertprozentige Ausgaben-Deckungsquote bei den Krankenkassen sorgen.
Im Gesundheitsfonds werden sich 2009 etwa 167 Milliarden € ansammeln. Das sind etwa 10 Milliarden € mehr an Finanzmitteln als 2008 – hauptsächlich für Kostensteigerungen bei Krankenhäusern, ärztlicher Behandlung und Arzneimitteln. Dieses Geld wird an die Krankenkassen nach einem bestimmten Schlüssel ausgeschüttet.
Der Gesundheitsfonds im Überblick
Pauschale, Zuschläge und Krankheitsausgleich
Aus dem Gesundheitsfonds erhält jede Krankenkasse eine Pauschale für jeden Versicherten sowie risikoabhängige Zu- und Abschläge – den so genannten morbiditätsorientierten Risikostrukturausgleich (Morbi-RSA).
Der Morbi-RSA orientiert sich am Gesundheitszustand eines Versicherten. Er umfasst unter anderem Alter, Geschlecht und Krankheiten des Versicherten (siehe auch Glossar: Morbi-RSA).
Seit dem 01.01.2009 erhalten Krankenkassen über den Morbi-RSA zusätzlich Geld für Versicherte, die an behandlungsintensiven Krankheiten leiden. 80 Krankheiten/Krankheitsgruppen sind im Morbi-RSA erfasst – beispielsweise Krebserkrankungen und Leukämie, Diabetes mellitus, chronische Hepatitis, Asthma bronchiale, Schlaganfall und Depressionen.
Das Ziel des Morbi-RSA: ein gerechterer Wettbewerb zwischen den Krankenkassen. Die Unterschiede in der Versichertenstruktur (Einkommen, Alter, Geschlecht, Krankheiten usw.) zwischen den einzelnen Krankenkassen sollen ausgeglichen werden.
Beispiel für die durchschnittliche Zuweisung über den Morbi-RSA
Helga Mustermann (53 Jahre, Erwerbsminderungsrentnerin) hat die Diagnosen Hypertonie, Diabetes mellitus und Osteoarthritis der Hüfte. Die CITY BKK erhält folgende Zu- und Abschläge je Risikomerkmal für Frau Mustermann:
| Charakteristika | Risiko- merkmal | Zuweisung pro Monat | Zuweisung pro Jahr |
|---|---|---|---|
| Grundpauschale | 185,64 € | 2.227,68 € | |
| 53 Jahre, weiblich | AGG 011 | -100,21 € | -1.202,52 € |
| Erwerbs- minderungs- rentnerin | EMG 003 | 116,67 € | 1.400,04 € |
| Hypertonie | HMG 091 | 38,48 € | 461,76 € |
| Diabetes mellitus | HMG 019 | 66,18 € | 794,16 € |
| Osteoarthritis der Hüfte | HMG 040 | 166,15 € | 1.993,80 € |
| Gesamtzuweisung | 472,91 € | 5.674,92 € |
AGG = Alter- und Geschlechtsgruppe; EMG = Erwerbsminderungsgruppe;
HMG = hierarchisierte Morbiditätsgruppe
Der Morbi-RSA schafft zwischen den Krankenkassen einen besseren Ausgleich für die Leistungsausgaben der Versicherten. Die Belastung wird auf breitere Schultern verteilt.
Der politische Hintergrund
Mit der Einführung des Gesundheitsfonds will der Gesetzgeber für mehr Wettbewerb zwischen den Krankenkassen sorgen und Bürokratie abbauen. Bis Ende 2008 gab es zwischen den gesetzlichen Krankenkassen einen Beitragssatz-Wettbewerb. Krankenkassen mit vielen jungen und gesunden Versicherten hatten weniger Ausgaben und konnten daher einen niedrigeren Beitragssatz festsetzen.
Die Neuordnung der Finanzierung der GKV soll außerdem unterschiedliche Einkommenshöhen und Leistungsausgaben der Versicherten zwischen den Krankenkassen vollständig ausgleichen. Künftig werden verstärkt die Leistungen im Vordergrund stehen.
Weitere Ziele des Gesundheitsfonds
Steuerfinanzierung: Durch die Steigerung des steuerfinanzierten Anteils beim Gesundheitsfonds werden alle Steuerzahler stärker an der Finanzierung des Gesundheitswesens beteiligt. Das beinhaltet auch privat Versicherte. Diese zahlen über ihre Steuern mit in den Fonds ein, haben aber keine Leistungsansprüche gegenüber einer gesetzlichen Krankenkasse.
Wettbewerb: Die Vertragsfreiheit in der ambulanten Versorgung, der verstärkte Wettbewerb bei der Arzneimittel-Versorgung sowie bei Heil- und Hilfsmitteln soll das Gesundheitswesen transparenter und effizienter machen.
Versorgung: Die Beziehungen zwischen Patient und Ärzten, Krankenkassen und Leistungserbringern sollen transparenter, flexibler und stärker am Wettbewerb orientiert werden. Dafür wurden unter anderem neue Wahltarife, eine größere Vertragsfreiheit und ein neues ärztliches Honorierungssystem geschaffen.
Übrigens
Ihre CITY BKK bietet Ihnen auch nach dem Start des Gesundheitsfonds exklusive Zusatzleistungen und attraktive Serviceangebote:
- Zuschuss zur Gesundheitsprävention (80% pro Kurs, bis zu 400 € pro Jahr)
- kostenloses CITYMED Gesundheitstelefon
Weitere Leistungsvorteile der CITY BKK finden Sie unter Leistungen und Service.














