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Was ändert sich für die Versicherten?

Einheitlicher Beitragssatz, Zusatzbeitrag oder Prämie, Wahltarif und Morbi-RSA: Der Gesundheitsfonds bringt nicht nur neue Begriffe. Wir sagen Ihnen, was sich 2009 für Sie als gesetzlich Versicherte/n ändert.

Infolge des neuen einheitlichen Beitragssatzes von 15,5% (ab Juli 2009 14,9%) zahlen knapp 41 Millionen bzw. 90% aller Beitragszahler mehr für ihre Krankenversicherung als 2008.

  • Auswirkungen des einheitlichen Beitragssatzes
  • Prämien, Zusatzbeitrag und Steuern

Übrigens:

  • Profitieren Sie von unseren SMILE-Tarifen
  • Sichern Sie sich Geld-Prämien beim CITYbonus-Programm

Auswirkungen des einheitlichen Beitragssatzes

Versicherte der CITY BKK profitieren vom neuen einheitlichen Beitragssatz. Die meisten sparen 2009.

Neuer Beitragssatz – gleiche Zahlungsweise

Der einheitliche Beitragssatz von 15,5% bzw. ermäßigt 14,9% (ab Juli 14,9% bzw. 14,3%) wird von den Versicherten und den Arbeitgebern/der Rentenversicherung anteilig finanziert:

  • Arbeitnehmer/Rentner zahlen 7,3% (Juli: 7,0%) + 0,9% Sonderbeitrag des Einkommens. Auf Betriebsrenten/sonstige Versorgungsbezüge und Pensionen sind 15,5% (ab Juli: 14,9%) zu zahlen.
  • Beamte und sonstige freiwillig Versicherte zahlen 14,9% (ab Juli: 14,3%).
  • Selbständige zahlen ebenfalls 14,9% (ab Juli: 14,3%) ihres Einkommens.
  • Empfänger von Arbeitslosengeld II zahlen 14,9% (ab Juli: 14,3%).
  • Arbeitgeber/Rentenversicherung zahlen 7,3% (ab Juli: 7,0%)des Bruttoeinkommens.

Der Einzug des Beitragssatzes bleibt wie bisher bestehen: Arbeitgeber/Rentenversicherung überweisen wie gewohnt den Beitrag an die Krankenkassen. Diese leitet das Geld sofort an den Gesundheitsfonds weiter. Selbständige zahlen ihren Beitrag wie bisher selbst ein. Hier zwei Beispielrechnungen für Mitglieder (pflichtversicherte Arbeitnehmer und Rentner) der CITY BKK:

Alle Beiträge fließen in den Gesundheitsfonds und werden von dort an die Krankenkassen verteilt (siehe auch "Wie funktioniert der Gesundheitsfonds?").

Doch welche Vorteile/Nachteile bringt der Gesundheitsfonds für die Versicherten?

Mehr Wettbewerb

Der Gesetzgeber möchte, dass es zwischen den Krankenkassen mehr Wettbewerb gibt. Künftig sollen Service und Leistungen entscheiden und nicht unterschiedliche Beitragssätze.

Im Vordergrund stehen daher Fragen wie:

  • Kümmert sich meine Krankenkasse um mich als Versicherte/n?
  • Gibt es eine Hotline, bei der ich anrufen kann, wenn ich eine ärztliche Zweitmeinung will?
  • Ist meine Krankenkasse familienfreundlich?
  • Welche Präventionsangebote bietet meine Krankenkasse?
  • Sind die Wahltarife passgenau auf mich zugeschnitten?

Die CITY BKK bietet Ihnen beispielsweise Zuschüsse zur Gesundheitsprävention (80% pro Kurs, bis zu 400 € pro Jahr) und ein attraktives Bonusprogramm. Weitere Leistungsvorteile finden Sie unter Leistungen & Service.

Prämien, Zusatzbeitrag und Steuern

Sind die Zuweisungen aus dem Gesundheitsfonds höher als die Leistungsausgaben, kann eine Krankenkasse an ihre Versicherten ab 2009 eine Prämie auszahlen. Andererseits muss jede Krankenkasse, deren Leistungsausgaben höher sind als die Zuweisungen aus dem Gesundheitsfonds, einen Zusatzbeitrag von ihren Versicherten fordern.

Der Zusatzbeitrag kann pauschal oder prozentual vom Einkommen erhoben werden. Ein Zusatzbeitrag bis zu 8 € muss unabhängig vom Einkommen gezahlt werden.

Übersteigt der monatliche Zusatzbeitrag 8 €, muss die Krankenkasse die Einnahmen des Mitglieds prüfen (Überforderungsklausel). Entspricht der Zusatzbeitrag dann mehr als 1% des Einkommens, darf nur 1% eingezogen werden.

Die CITY BKK ist ohne Zusatzbeitrag und schuldenfrei in das erste Jahr des Gesundheitsfonds (2009) gestartet. Seit dem 1. April 2010 braucht die CITY BKK aufgrund der politisch gewollten Logik des Gesundheitsfonds (Unterdeckung) einen Zusatzbeitrag in Höhe von 8 € monatlich.

Generelles zum Zusatzbeitrag

Beispiele für Bezieher niedriger Einkommen:

  1. Sie verdienen 500 € im Monat. Ihre Krankenkasse verlangt einen Zusatzbeitrag von 8 €. Dann müssen Sie trotzdem 8 € zahlen, auch wenn 1% des Bruttoeinkommens nur 5 € entspricht.
  2. Sie verdienen 800 € im Monat. Ihre Krankenkasse verlangt einen Zusatzbeitrag von 10 €. Dann müssen Sie nur 8 € zahlen (1% des Bruttoeinkommens).

Die Krankenkasse muss die Erhebung des Zusatzbeitrages einen Monat vor erstmaliger Fälligkeit veröffentlichen. In diesem Fall haben Sie als Versicherte/r ein Sonderkündigungsrecht. Wichtig: Das Sonderkündigungsrecht gilt nur bis zur erstmaligen Fälligkeit des Zusatzbeitrages bzw. einer geänderten Prämie. Nur dann entfällt die 18-monatige Bindung an die Krankenkasse und Sie können zum Ende des übernächsten Kalendermonats kündigen.

Beispiel: Ihre Krankenkasse erhebt einen Zusatzbeitrag zum 01.08.2009, der ab dem 15.08.2009 fällig wird. Dann können Sie bis zum 14.08.2009 kündigen und müssen bis zum Wechsel im Oktober (übernächster Kalendermonat) keinen Zusatzbeitrag zahlen. Weitere Vorteile der CITY BKK finden Sie unter Leistungen & Service.

Steuerliche Absetzbarkeit

Weitere Entlastungen vom einheitlichen Beitragssatz verspricht ein Gesetzentwurf des Bundesfinanzministeriums. Danach sollen alle Krankenkassen-Beiträge ab 2010 fast vollständig absetzbar sein – sowohl für gesetzlich als auch für privat Versicherte.

Nach Berechnungen der Financial Times Deutschland erhöht sich der maximale Abzugsbeitrag für Arbeitnehmer von derzeit 1.500 € auf rund 4.700 € pro Jahr. Gutverdienern blieben netto etwa 100 € mehr im Monat.

Für Selbständige soll der Abzugsbeitrag von derzeit 2.400 € auf bis zu 7.800 € jährlich steigen.

Übrigens

Ihre CITY BKK bietet Ihnen auch nach dem Start des Gesundheitsfonds exklusive Zusatzleistungen und attraktive Serviceangebote:

  • Profitieren Sie vom kostenlosen medizinischen CITYMED Gesundheitstelefon: Hier steht Ihnen medizinisches Fachpersonal – also auch Ärzte – an 7 Tagen in der Woche rund um die Uhr für alle Fragen zur Verfügung.
  • Zuschuss zur Gesundheitsprävention (80% pro Kurs, bis zu 400 € pro Jahr)
  • Ergänzungsversicherung von Neckermann und Barmenia zu TOP-Preisen
  • Unsere SMILE-Tarife: Geld sparen und zusätzlich absichern.
  • Unsere Freiheitsgarantie: Wir heben die Vertragsbindung auf – Sie können jederzeit wechseln.

Weitere Vorteile der CITY BKK finden Sie unter Leistungen & Service.

Von SMILE-Tarifen profitieren

Unterschiede zwischen den Krankenkassen ergeben sich ab 2009 vor allem durch die verschiedenen Wahltarife.

Mit den Wahltarifen (SMILE-Tarife der CITY BKK) können Versicherte Geld sparen oder ihren Versicherungsschutz um besondere Leistungen erweitern. Nimmt der Versicherte einen Wahltarif in Anspruch, bindet er sich für drei Jahre an die Krankenkasse. Diese Mindestlaufzeit ist gesetzlich vorgeschrieben.

SMILE-Tarife der CITY BKK im Überblick:

SMILE-Tarif: Selbstbehalt

Hier erhält die/der Versicherte abhängig vom Jahres-Bruttoeinkommen eine Prämie von bis zu 600 €. Dafür verpflichtet sie/er sich, einen Teil der anfallenden Kosten für medizinische Leistungen selbst zu tragen.

Das heißt: Die/der Versicherte spart Geld, wenn sie/er im Jahr keine medizinischen Leistungen in Anspruch nimmt. Wird der Selbstbehalt in Anspruch genommen, zahlt die/der Versicherte auf das Jahr gerechnet möglicherweise mehr als beim Normaltarif der GKV.

Beispiel: Eine gesunde Angestellte mit einem Jahreseinkommen über 30.000 € entscheidet sich für einen Selbstbehalt von 530 € im Jahr. Dadurch hat sie einen Anspruch auf eine Prämie von 400 €, wenn sie gesund bleibt. Sie hat Pech und bricht sich beim Joggen den Arm. Die Behandlungskosten betragen 750 €. Da die Behandlungskosten über dem vereinbarten Selbstbehalt von 530 € liegen, hat sie 530 € selbst zu übernehmen. Abzüglich der vereinbarten 400 € Prämie verbleiben also 130 € Eigenanteil.

CITY BKK SMILE-Tarif Selbstbehalt

SMILE-Tarif: Beitragserstattung

Die/der Versicherte erhält 1/12 ihres/seines Jahresbeitrages (Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteil) als Prämie, wenn in einem Kalenderjahr keine Leistungen der Krankenkasse in Anspruch genommen wurden. Vorsorgeuntersuchungen und Leistungen für Kinder unter 18 Jahren werden nicht berücksichtigt.

CITY BKK SMILE-Tarif für Beitragserstattung

CITYbonus-Programm 2010

Für Gesundheitsbewusste: Sie werden mit einer Bonusprämie belohnt.

Wir unterstützen Sie und Ihre ganze Familie beim gesundheitsbewussten Verhalten. Die Handhabung ist einfach: Volljährige Versicherte der CITY BKK erhalten eine Bonusprämie von bis zu 290 €, wenn sie gesundheitliche Aktivitäten nachweisen.

Wir beraten Sie gerne. Mehr zum Thema CITYbonus-Programm.

 

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