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Zuzahlungen

Versicherte ab dem 18. Lebensjahr müssen pro Quartal eine Zuzahlung leisten, wenn sie einen Vertragsarzt oder Psychotherapeuten ohne vorherige Überweisung oder medizinische Leistungen in Anspruch nehmen.

Grundsätzlich beträgt die Zuzahlung 10% der Kosten, jedoch mindestens 5 € und höchstens 10 €. Liegen die Kosten unter 5 €, ist der tatsächliche Preis zu zahlen.

Die Zuzahlung entfällt bei Schutzimpfungen und bei Gesundheitsuntersuchungen. Kinder unter 18 Jahren sind generell von Zuzahlungen befreit, außer bei kieferorthopädischer Behandlung, Zahnersatz und Fahrkosten.

Folgende Tabelle enthält die Zuzahlungen für verschiedene medizinische Leistungen.

Arznei- und Verbandmittel10% des Preises, mindestens 5 €, höchstens 10 €, jedoch nicht mehr als die Kosten des Mittels
Arztbesuch10 € pro Quartal bei Arzt oder Zahnarzt
Fahrkosten10% des Preises, mindestens 5 €, höchstens 10 €, jedoch nicht mehr als die Kosten
Häusliche Krankenpflege10% der Kosten, längstens für 28 Tage im Kalenderjahr, 10 € je Verordnung
Heilmittel10% der Kosten des Mittels, 10 € je Verordnung
Hilfsmittel10% des Preises, mindestens 5 €, höchstens 10 €, jedoch nicht mehr als die Kosten des Mittels
Haushaltshilfe10% der Kosten, mindestens 5 €, höchstens 10 € pro Tag
Krankenhausbehandlung10 € pro Tag, längstens für 28 Tage pro Kalenderjahr
Soziotherapie10% der Kosten, mindestens 5 €, höchstens 10 €
Stationäre Vorsorge und Rehabilitation10 € pro Tag
Anschlussheilbehandlung10 € pro Tag, längstens für 28 Tage pro Kalenderjahr
ZahnersatzIn der Regel 50%. Zusätzlich wird ein Vorsorgebonus von 10% bzw. 15% berücksichtigt. Der Bonus entfällt, wenn der Versicherte die Vorsorgeuntersuchungen nicht regelmäßig genutzt hat oder seine Zahnpflege unzureichend ist. Es gilt eine besondere Härtefallregelung.

Zuzahlungsgrenzen

Bei den Zuzahlungen gelten Zuzahlungsgrenzen für die Versicherten. Die jährliche Eigenbeteiligung der Versicherten darf 2% (chronisch Kranke 1%) der Bruttoeinnahmen nicht überschreiten. Familien erhalten entsprechende "Familienabschläge".

Unser Zuzahlungsrechner hilft Ihnen dabei, Ihre persönliche Zuzahlungsgrenze zu ermitteln.

Weitere Befreiungen von Zuzahlungen:
Beitraege & Tarife / Zuzahlungen & Befreiungen / Befreiungen.

 

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