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SMILE-Tarif Beitragserstattung

Sie fühlen sich gesund und nehmen keine Leistungen* der CITY BKK in Anspruch: Dann belohnen wir Sie mit unserer Beitragserstattung.

Die Handhabung ist einfach: Sie erhalten ein Zwölftel des Jahresbeitrages (Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteil) als Prämie, wenn Sie und Ihre mitversicherten Angehörigen

  • im Kalenderjahr, in dem der SMILE-Tarif gewählt wurde, länger als 3 Monate bei der CITY BKK versichert waren
  • im jeweiligen Kalenderjahr keine Leistungen* in Anspruch genommen haben
  • den Tarif bis spätestens 30.06. des laufenden Jahres gewählt haben.

* Ausnahmen: Prävention und Selbsthilfe, Schutzimpfungen, Leistungen zur Verhütung von Zahnerkrankungen, medizinische Vorsorgeleistungen mit Ausnahme ambulanter Vorsorgeleistungen in anerkannten Kurorten, Gesundheitsuntersuchungen, Vorsorgeleistungen bei Schwangerschaft, Kinderuntersuchungen und Leistungen von Kindern, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.

SMILE-Tarif Vorteilsrechner

Jahresbruttogehalt
Beitragssatz (Für Mitglieder, die einen Anspruch auf Krankengeld haben 14,9 %, für Mitglieder, die keinen Anspruch auf Krankengeld haben 14,3 %.)
Jahresbeitragsbemessungsgrenze:45000 €
Ihre Bemessungsgrundlage:30000 €
Ihre Prämie
(bei Nichtinanspruchnahme von Leistungen)
380,50 €

Dies entspricht einem Beitragssatz von nur 13,95 %

Beispiel:

Ihr Jahresbeitrag beträgt 4.650 € und Sie entscheiden sich am 15.06. für den SMILE-Tarif Beitragserstattung. Der Tarif tritt rückwirkend zum 01.01. in Kraft.

Sie und Ihre mitversicherten Angehörigen nehmen im laufenden Kalenderjahr keine Leistungen* der CITY BKK in Anspruch. Dafür erhalten Sie nach Ablauf des Kalenderjahres 1/12 Ihres Jahresbeitrages als Prämie von uns – also 387,50 € (Arbeitnehmer- und Arbeitgeberanteil).

Hinweise: Bitte beachten Sie, dass bei der Wahl eines SMILE-Tarifs/Wahltarifs der Gesetzgeber eine Bindungsdauer von drei Kalenderjahren vorschreibt. Für den Tarif ist keine gesonderte Kündigung erforderlich (endet automatisch). Es besteht ein Sonderkündigungsrecht in bestimmten Fällen, zum Beispiel wenn die Beiträge während des Wahltarifs aufgrund von Arbeitslosigkeit von der Agentur für Arbeit übernommen werden oder wenn die Kasse das Programm ändert.

Den SMILE-Tarif Beitragserstattung können alle Mitglieder wählen, außer

  • wenn sie gleichzeitig den SMILE-Tarif Selbstbehalt wählen.
  • wenn ihre Beiträge vollständig von Dritten getragen werden (gilt z. B. bei Empfängern von Arbeitslosengeld II).

Stehen Sie vor einer Entscheidung? Wir beraten Sie gerne: Tel. (030) 8895-3289.

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