CITYbonus-Programm 2010
Bei der CITY BKK sind Sie versicherter! Deshalb legen wir viel Wert auf Vorsorge, Prävention und sportliche Aktivitäten.
Mit unserem Bonus-Programm belohnen wir Sie für gesundheitsbewusstes Verhalten und motivieren Sie. Werden Sie jetzt aktiv!
Ganz einfach – so erhalten Sie Ihren Bonus:
- Sie führen die für Sie möglichen Bonus-Aktivitäten durch.
- Sie sammeln mindestens 50 € Bonus-Prämie.
- Sie senden den ausgefüllten Bonus-Pass an unsere Bonus-Zentrale.
Wer kann teilnehmen?
Versicherte ab 18 Jahren
(mitversicherte Kinder mit den Untersuchungen für Kinder)
Bonus-Prämie
| Bonus-Aktivitäten (der Anspruch auf einen Bonus besteht bei Aktivitäten in Höhe von mindestens 50 € Bonusprämie) | |
|---|---|
| Gesundheits-Check-up durchgeführt (alle zwei Jahre ab 35 Jahren) | 30 € |
| Krebsvorsorge (jährlich für Frauen ab 20 Jahren, für Männer ab 45 Jahren) | 30 € |
| Zahnvorsorge (jährlich ab 18 Jahren) | 30 € |
| Sportabzeichen erworben | 20 € |
| Teilnahme Sportveranstaltung | 20 € |
| Aktiv im Sportverein/Fitness-Studio | 20 € |
| Präventions-Kurs (Bewegung, Stress, Suchmittel-konsum, Ernährung) | 20 € |
| Nichtraucher (seit mind. sechs Monaten) | 30 € |
| Körpermessung (z. B. Blutdruck, Körperfett- oder Blutzucker-Analyse) | 20 € |
| Seh- oder Hörtest | 20 € |
| BMI (Body Mass Index) zwischen 19 und 25 (Frauen 19-24, Männer 20-25) |
30 € |
| Aktueller Impfschutz | 20 € |
| GESAMT Bonus | 290 € |
| FAMILIEN Bonus (nur für mitversicherte Kinder) | |
|---|---|
| U1 bis U9 sowie J1 | jeweils 20 € |
| Zahnärztliche Vorsorge-untersuchung bis einschl. 6. Lebensjahr |
20 € |
Beispiel:
45 jähriger Mann und 40 jährige Frau, Kind A neugeboren im Januar des jeweiligen Bonus-Jahres, Kind B 1½ Jahre: Die Familie führt alle BONUS-Aktivitäten durch und erhält dafür: 700 €
Teilnahmebedingungen CITYbonus-Programm
der CITY BKK
Stand 20.05.2010
- Teilnehmen können alle volljährigen Versicherten der CITY BKK. Jeder Teilnehmer führt einen eigenen, persönlichen Bonuspass oder vergleichbare persönliche Bonus-Unterlagen der CITY BKK. Bonusprämien sind nicht auf Dritte übertragbar.
- Die Bonus-Aktivitäten und die einzelnen Maßnahmen sind im CITYbonus-Pass bzw. in den vergleichbaren Bonus-Unterlagen der CITY BKK aufgeführt.
- Das aktuelle Bonusjahr ist auf dem Titel zu sehen. Alle Maßnahmen, Aktivitäten und Teilnahmen müssen im jeweiligen Kalenderjahr durchgeführt werden/worden sein. Ausnahme: der zweijährliche Gesundheits-Check-up, dieser kann auch aus dem letzten Jahr gewertet werden.
- Das Bonusjahr entspricht dem Kalenderjahr.
- Die Maßnahmen, Aktivitäten, Teilnahmen werden direkt in den Bonus-Pass bzw. in den vergleichbaren Bonus-Unterlagen der CITY BKK eingetragen. Bestätigung erfolgt mit Datum durch Stempel/Unterschrift des jeweiligen Leistungserbringers /Anbieters/Veranstalters oder durch ein qualifiziertes Dokument (z. B. Quittung, Urkunde, Bescheinigung, Laborbericht).
- Eine Auszahlung des Bonus erfolgt, wenn Aktivitäten in Höhe von mindestens 50 € Bonusprämie nachgewiesen wurden. Die Gesamthöhe des Bonus pro volljährigen Versicherten – für die eigenen Aktivitäten – beträgt 290 €.
- Die Teilnahme an den U/J-Untersuchungen und der zahnärztlichen Vorsorgeuntersuchung von minderjährigen familienversicherten Kindern wird im Bonus-Pass oder in vergleichbaren Bonus-Unterlagen der CITY BKK des Mitgliedes eingetragen. Für jede im jeweiligen Kalenderjahr vorgeschriebene und durchgeführte Untersuchung wird eine Prämie in Höhe von 20 € gezahlt (FAMILIEN Bonus).
- Die Bonusprämie zahlt die CITY BKK bis spätestens 30.06. des Folgejahres aus.
- Der Antrag ist jeweils bis zum 31.01. des Folgejahres zu stellen. Andernfalls verfallen nicht in Anspruch genommene Bonusprämien. Ein Anspruch besteht nur, wenn zum Zeitpunkt der Beantragung eine ungekündigte Mitgliedschaft oder eine Familienversicherung nach § 10 SGB V besteht. Wenn die Mitgliedschaft vor dem 31.01. des Folgejahres der Antragstellung durch das Mitglied beendet wird, ist ein bereits ausgezahlter Bonus zurück zu zahlen.
- Bonusprämien von anderen Krankenkassen sind nicht übertragbar. Ebenso können auch keine Bonusprämien auf andere Kassen übertragen werden.
- Die Teilnahme am Bonusprogramm ist freiwillig. Die Teilnahme kann jederzeit beendet werden. Die CITY BKK behält sich vor, das Bonusprogramm bei Vorliegen eines wichtigen Grundes zu ergänzen, zu verändern oder einzustellen. Jeder Teilnehmer kann nur einen Bonuspass oder vergleichbare Bonus-Unterlagen der CITY BKK pro Bonusjahr einreichen.
- Sollte der Bonuspass oder vergleichbare Bonus-Unterlagen der CITY BKK verloren gehen, erhält der Teilnehmer neue Bonusunterlagen. Die bis zum Verlust eingetragenen Maßnahmen können nur dann angerechnet werden, wenn sie in den neuen Bonusunterlagen wieder eingetragen und bestätigt werden.
- Ein Anspruch auf die Prämie besteht nur dann, wenn die Teilnahmebedingungen eingehalten werden.
- Einsendeschluss für den Bonuspass ist spätestens der 31.01. des Folgejahres. Es gilt das Datum des Poststempels Bitte senden Sie den Pass oder die vergleichbaren Bonus-Unterlagen der CITY BKK direkt an die CITY BKK oder an die Bonuszentrale CITY BKK, Postfach 16 02 35, 60065 Frankfurt.














