Informationen zum Zusatzbeitrag
Die CITY BKK erhebt ab 1. April 2010 einen Zusatzbeitrag in Höhe von 8 € monatlich.
Zahlbar ist der Beitrag jeweils für ein Quartal. Der Zahlungs-Termin (Fälligkeit) ist jeweils am 1. Tag des letzten Monats im Quartal.
Sie haben die Möglichkeit, den Betrag in einer Summe für das Jahr im Voraus zu zahlen. Hierfür erhalten Sie einen Rabatt in Höhe von 8 €. Für das Jahr 2010 zahlen Sie 64 € statt 72 €.
| Zahlungs-Termin | Zeitraum | Zusatzbeitrag | Gesamtbetrag |
|---|---|---|---|
| 1. Juni 2010 | Jahresbeitrag 2010 | 9 x 8 € = 72 € | 64 € |
Am einfachsten ist es für Sie, uns eine Einzugsermächtigung zu erteilen.
Dann kümmern wir uns um den Beitragseinzug pünktlich zum jeweiligen Zahlungs-Termin.
Sie erhalten bei der ersten Lastschrift einmalig einen Rabatt von 4 €.
| Zahlungs-Termin | Zeitraum | Zusatzbeitrag | Gesamtbetrag |
|---|---|---|---|
| 1. Juni 2010 | 2. Quartal (April, Mai, Juni) | 3 x 8 € = 24 € | 24 € (bei Einzugs-ermächtigung: 20 €) |
| 1. September 2010 | 3. Quartal (Juli, August, September) | 3 x 8 € = 24 € | 24 € |
| 1. Dezember 2010 | 4. Quartal (Oktober, November, Dezember) | 3 x 8 € = 24 € | 24 € |
Jedes Mitglied der CITY BKK ist verpflichtet, den Zusatzbeitrag zu bezahlen. Ausgenommen sind beitragsfreie Bezieher von Erziehungsgeld oder Elterngeld, Mutterschaftsgeld, Krankengeld, Verletztengeld, Übergangsgeld, Versorgungskrankengeld. Ebenfalls von der Zahlung befreit sind beitragsfreie Rentenantragsteller. Ab dem - eventuell rückwirkend festgestellten - Zeitpunkt des Rentenbeginns ist der Zusatzbeitrag zu zahlen bzw. nachzuzahlen. Bezieher von Leistungen nach dem SGB XII (Sozialhilfe) wenden sich bitte an ihren Leistungsträger.
Übrigens:
Sie können den Zusatzbeitrag bei Ihrer Steuererklärung absetzen.














