Home | Newsletter | FAQ | Kontakt | Presse | Vertriebspartner | Sitemap

CITY BKK verzichtet auf die
Vertragsbindung für Mitglieder*

Freiheitsgarantie

Mit dem Start des Gesundheitsfonds bietet die CITY BKK ihren Mitgliedern eine "Freiheitsgarantie": Die Vertragsbindung für Mitglieder wird aufgehoben.

Alle Mitglieder der CITY BKK haben seit dem 01.01.2009 die Möglichkeit, ihre Mitgliedschaft bei der CITY BKK zum übernächsten Kalendermonat zu beenden – unabhängig von der Dauer ihrer bisherigen Mitgliedschaft.

Die Kündigungsfrist beträgt also nur zwei Monate.

  CITY BKK Andere gesetzliche Krankenkassen
Bindungsfrist Keine 18 Monate bzw. Testmitgliedschaft
Kündigungsmöglichkeit Jederzeit (2 Monate Kündigungsfrist) bzw. bei Erhebung eines Zusatzbeitrages bzw. einer Änderung der Prämie Nach 18 Monaten oder bei Erhebung eines Zusatzbeitrages bzw. einer Änderung der Prämie
Freiheitsgarantie Ja Nein

*Gesetzliche Vorgaben

Als Versicherter müssen Sie sich bei einem Wechsel bei einer anderen Kasse der gleichen Kassenart anmelden – in unserem Fall bei einer anderen BKK.

Als Mitglied dürfen Sie zudem keinen Wahltarif abgeschlossen haben, denn dieser beinhaltet eine dreijährige Bindungspflicht, die nicht aufgehoben werden kann.

Sie haben Fragen zur Freiheitsgarantie? Dann rufen Sie unsere kostenfreie Hotline an: (0800) 255 44 33.

 

88